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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2010/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Betriebsleitung wird ermächtigt, den zum 01.07.2004 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Betrieb Straßenbau und –unterhaltung des Landkreises und dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 zu kündigen und

2.      die Betriebsleitung wird ermächtigt, mit dem NDUV Verhandlungen über einen Folgevertrag für die Jahre 2012 und 2013 aufzunehmen und abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Seit Mitte 2000 verhandelte der Landkreis mit dem Neuhauser Deichverband (NDV) und dem Unterhaltungsverband Krainke (UHV) über einen Betriebsübergang des Betriebshofes Zeetze an die beiden Verbände.

Hintergrund: Nach der Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus hatte der Landkreis Lüneburg zunächst kommissarisch, später im Rahmen von Geschäftsführungs- und Besorgungsverträgen die Unterhaltung der rechtselbischen Deiche und Gewässer II. Ordnung übernommen. Die Kreisstraßenunterhaltung wurde ebenfalls vom Betriebshof Zeetze aus durchgeführt.

Da der Anteil der Unterhaltungsarbeiten für den NDV und UHV den weitaus größten Anteil der Gesamtunterhaltung ausmachte, war für den Landkreis Lüneburg klar, dass die Verbände die Geschäftsführung und die Unterhaltung zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen sollten.

In einem ersten Schritt hatten sich zum 01.01.2004 der NDV und UHV zum Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) zusammengeschlossen und im Dezember 2003 beschlossen, die Geschäftsführung sowie die Unterhaltung im Rahmen eines Betriebsüberganges ab dem 01.07.2004 selbst zu übernehmen.

 

Damit im Zuge der Personalüberleitung auch das Führungs- und Verwaltungspersonal des Betriebshofes Zeetze vom NDUV übernommen wurde, hatte der Landkreis von Anfang an signalisiert, dass dem Verband auch die Kreisstraßenunterhaltung für einen bestimmten Zeitraum übertragen werden sollte. Der Geschäftsbesorgungsvertrag regelt die vom NDUV zu erbringenden Leistungen und die hierfür vom Landkreis zu erstattenden Kosten sowie die Personal- und Sachmittelgestellung durch den Landkreis. Die Kostenerstattung erfolgt zum Teil aufgrund der Istkosten (anteilige Personalkosten für Leitung und Verwaltung) und zum Teil auf Pauschalen und Verrechnungssätzen.

Mit Beschluss des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 04.05.2004 (Vorlage 2004/071) wurde die Betriebsleitung beauftragt, einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.07.2004 bis zum 31.12.2011 abzuschließen. Die jährlichen Kosten für diesen Vertrag belaufen auf ca. 100.000€ und werden entsprechend im Erfolgsplan SBU ausgewiesen.

Gemäß § 6 (Vertragsdauer) des Geschäftsbesorgungsvertrages kann dieser mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr erstmals zum 31.12.2011 gekündigt werden. Die Kündigung muss also wirksam bis spätestens zum 31.12.2010 erfolgen.

Wegen der erheblichen finanziellen Folgen des Vertrages und auch aus organisatorischen Gründen soll aus Sicht der Betriebsleitung die Kündigung erfolgen und für eine Übergangszeit von zwei Jahren (für 2012 und 2013) ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden. Ziel ist es, die Kosten des Vertrages in den Jahren 2012 und 2013 schrittweise zu reduzieren und ab 2014 einen Mitnutzungsvertrag (ähnlich eines Mietvertrages) langfristig abzuschließen.

Der Folgevertrag für die Jahre 2012 und 2013 muss bis spätestens Ende 2011 abgeschlossen sein.

 

Weitere Einzelheiten werden, soweit erforderlich, mündlich vorgetragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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