Antrag an den Kreistag - 2009/186
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion, eingegangen am 13.08.2009; Resolution: Kommunales Wahlrecht für Alle
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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31.08.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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08.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Grünen-Kreistagsfraktion:
Der Kreistag Lüneburg unterstützt deshalb die Einführung eines aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.
Beschlussvorschlag Integrationsbeirat vom 4.10.2010:
Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Viele europäische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen.
In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,5 Millionen Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören sogenannte Drittstaatler. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten und Migrantinnen mit ihrer Heimatkommune und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg, der Rat der Hansestadt Lüneburg und der Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg unterstützen deshalb die Einführung eines aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Kreistag, Stadtrat und der Integrationsbeirat fordern Bundestag und Bundesrat auf, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden angemessenen Aufenthaltsfrist auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.
Sachverhalt
Begründung der Grünen-Kreistagsfraktion:
Siehe anliegender Antrag.
Ergänzende Sachlage vom 11.10.2010:
Der Kreistag hat sich am 31.08.2009 mit dem Antrag befasst und bei 1 Gegenstimme die Überweisung an den Integrationsbeirat beschlossen. Ein gleichlautender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Hansestadt Lüneburg wurde ebenfalls an den Integrationsbeirat überwiesen.
Der Integrationsbeirat hat sich in mehreren Sitzungen mit den Anträgen befasst und empfiehlt Kreistag und Rat die Verabschiedung der aus dem Beschlussdokument ersichtlichen Resolution. Dabei hat der Integrationsbeirat die Absätze 1 und 2 der von den Grünen vorgeschlagenen Resolutionstexte übernommen. Der 3. Absatz wurde dahingehend geändert, dass es sich um eine gemeinsame Resolution von Hansestadt, Landkreis und Integrationsbeirat handeln soll. Der letzte Satz des 3. Absatzes wurde ergänzt um nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden angemessenen Aufenthaltsfrist
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,4 kB
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