Antrag an den Kreistag - 2010/244
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2010 (Eingang: 30.09.2010);Videoüberwachung in Schulen
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beteiligt:
- Gebäudewirtschaft
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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08.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Beratung
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02.02.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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14.03.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Siehe anliegender Antrag.
Ergänzende Sachlage vom 18.01.2011:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, hat im vergangenen Jahr von seinen Mitarbeitern 30 Schulen mit insgesamt gut 100 Kameras kontrollieren lassen. Dabei sind zahlreiche Datenschutzmängel wie fehlende Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen, zu lange Speicherfristen sowie nicht beachtete Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und dem Niedersächsischen Schulgesetz festgestellt worden.
In den bisher bekannten gewordenen Fällen mussten 29 Kameras, darunter 14 Attrappen, ersatzlos abgebaut oder die Beobachtungs-/Aufzeichnungszeiten eingeschränkt werden. Ebenso waren neben den Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen die Beteiligung von Personalräten, Schulkonferenzen, Elter- und Schülervertretungen nachzuholen.
Dieses Ergebnis hat den Landesdatenschutzbeauftragten veranlasst, eine weitere Orientierungshilfe zum Thema Videoüberwachung herauszugeben. Sie betrifft die öffentlichen Schulen im Land Niedersachsen und informiert die Kommunalverwaltungen und Schulen über die grundsätzlichen Anwendungsfälle, die Rechte und Pflichten der beteiligten Organisationen und die wesentlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Zur Vorbereitung auf die weitere Behandlung des Antrages der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2010 ist diese Orientierungshilfe beigelegt. Ergänzend wird auf die bereits herausgegebene allgemeine Orientierungshilfe für öffentliche Stellen in Niedersachsen hingewiesen, die im Internet unter www.lfd.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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38,8 kB
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