Beschlussvorlage - 2009/154
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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20.08.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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16.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche und Verhandlungen über die Einrichtung eines örtlichen Pflegestützpunkts gemäß § 92 c SGB XI zu führen.
Beschlussvorschlag für die Sitzung am 16.11.2010:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg einen Pflegestützpunkt einzurichten.
Sachverhalt
Sachlage:
Nach sehr langwierigen und schwierigen Verhandlungen ist es in Niedersachsen nunmehr gelungen, zu einer Vereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten gemäß § 92 c SGB XI Pflegeversicherung zu kommen.
Aufgabe dieser Pflegestützpunkte ist es gemäß § 4 der Vereinbarung (Anlage 1):
Ø Pflegebedürftige, Angehörige oder sonstige interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen und den dafür zuständigen Stellen zu beraten
Ø auf entsprechendes Ersuchen einer Rat suchenden Person oder aus eigener Erkenntnis im Zuge der Beratung Kontakte zu der jeweils zuständigen Pflegekasse, nach Möglichkeit mit dem zuständigen Pflegeberater im Sinne des § 7 a SGB XI, herzustellen
Ø eine Angebotslandkarte der in § 92 c Absatz 2 Nr. 2 SGB XI benannten pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu erstellen und fortzuschreiben
Ø auf Absprachen zur Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die nach Erfahrung der Beteiligten eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und Hilfe zu Gunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen
Träger der Stützpunkte sind die Landkreise als örtliche Träger der Sozialhilfe. Der Landkreis hat nunmehr also zu entscheiden, ob er sich dieser Aufgabe annehmen will oder nicht.
Diese Entscheidung wird von zwei Faktoren abhängig sein:
1. Welcher Nutzen ist mit der Einrichtung verbunden?
2. Welche Kosten entstehen?
Diese Fragen lassen sich erst beantworten, wenn in Gesprächen mit den örtlichen Trägern (insbesondere also Pflegekassen/Krankenkassen, Sozialhilfeträgern und dem Seniorenservicebüro) geklärt wird, welcher beraterische Mehrwert entstehen kann.
Zu klären wird auch sein, inwieweit eine Ansiedlung des Pflegestützpunktes beim Seniorenservicebüro möglich ist (die Vereinbarung wünscht dies).
Darüber hinaus ist allerdings auch die Kostenfrage zu klären. Gemäß oben angegebener Vereinbarung zahlen die Pflegekassen einen Zuschuss in Höhe von 1,00 pro Einwohner, der das 60. Lebensjahr vollendet hat. Laut beigefügter Liste (Anlage 2) wird der Landkreis Lüneburg also 40.684,00 erhalten. Dies ist im Vergleich zu anderen Landkreisen mit vergleichbarer Bevölkerungszahl ein vergleichsweise niedriger Betrag. So erhält der nahezu gleich große Landkreis Celle mit 180.223 Einwohner (Landkreis Lüneburg 176.601 beides Stand 10/2008) 48.021,00 .
Zusätzlich wird es aus Bundesmitteln noch eine zusätzliche Anschubfinanzierung bis zu einer Höhe von 45.000,00 pro Stützpunkt kommen. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich engagierten Personen zusammenarbeiten, erhalten einmalige weitere 5.000,00 .
Dessen ungeachtet wird, sollte für diesen Zweck eine völlig neue Beratungsstelle mit neu einzustellendem Personal vorgehalten werden, der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag nicht ausreichen, um den Pflegestützpunkt ohne kommunale Eigenleistung zu finanzieren. Diese lässt sich der Höhe nach noch nicht beziffern, wird aber zwischen 10.000,00 bis 20.000,00 jährlich liegen können.
Dies hat seinen Grund darin, dass die Vereinbarung sehr konkrete Aussagen darüber trifft, wie die Personal- und Sachausstattung eines Pflegestützpunkts auszusehen hat. Insbesondere sind als Mindestpersonalausstattung zwei in der Beratung geschulte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit mindestens jeweils 50 vom 100 einer Vollzeitkraft vorzusehen. Diese müssten mindestens 30 Wochenstunden an fünf Werktagen je Woche Beratungsleistung zur Verfügung stellen, wobei grundsätzlich an einem Wochentag bis 18:00 Uhr geöffnet sein muss.
Ob es vor diesem Hintergrund zur Einrichtung eines örtlichen Pflegestützpunkts kommen kann, ist selbstverständlich politisch zu klären, sollte aber von der Klärung der oben angesprochenen Fragen und den Ergebnissen der dazu zu führenden Gespräche abhängig gemacht werden.
Insoweit benötigt die Verwaltung zunächst einen Auftrag, entsprechende Gespräche zu führen.
Sachlage vom 03.11.2010:
In dieser Angelegenheit hat es in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Gesprächen gegeben.
Dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit war in seiner Sitzung vom 04.05.2010 auch sehr umfassend über den Stand der Dinge berichtet worden.
Insbesondere war vorgetragen worden, dass
Ø die vorgesehene Zusammenarbeit mit den Pflegekassen Unter einem Dach nicht zu verwirklichen ist
Ø daraus resultiert, dass zusätzliche Kosten in Höhe von 20.000,00 bis 30.000,00 entstehen (um die vorgesehenen Beratungszeiten sicherzustellen)
Ø ein zusätzliches über das vom Seniorenservicebüro aktivierte ehrenamtliches Engagement nicht zu heben ist
Ø niedersachsenweit bei den Landkreisen eine große Zurückhaltung im Hinblick auf Pflegestützpunkte festzustellen ist
Vor diesem Hintergrund war Einvernehmen darüber erzielt worden, die Frage des Pflegestützpunkts zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Die Hansestadt, die allerdings im Hinblick auf die Fördermittel nicht antragsberechtigt ist, will dem Gedanken eines Pflegestützpunkts nunmehr doch näher treten. Sie hatte den Landkreis gebeten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um das Seniorenservicebüro um einen Pflegestützpunkt zu ergänzen.
Dieser wird sich in seinem Wirken dann lediglich auf das Stadtgebiet beschränken. Insoweit wäre die Angelegenheit für den Landkreis Lüneburg kostenneutral. Natürlich würde kein Rat suchender Einwohner aus der Fläche abgewiesen. Es gäbe allerdings keine Außendienste für die Fläche bzw. keine Sprechstunden in den Samtgemeinden/Gemeinden in der Fläche des Landkreises. Um dies sicherzustellen, müsste der Landkreis einen finanziellen Eigenanteil einbringen. Dieser würde bei etwa 15.000,00 bis 18.000,00 (ggf. auch höher) liegen.
Es ist allerdings anzumerken, dass der Landkreis Lüneburg bereits Pflegeberatung (auch mit Außendienstterminen) anbietet. Auf den aktuellen Flyer, der dieser Vorlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Sollte im Laufe der nächsten Jahre die Notwendigkeit gegeben sein, eine verstärkte Kooperation zwischen der Fläche und dem Seniorenservicebüro herzustellen, dann sollte über eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nachgedacht werden. Die Bereitschaft dazu hat die Hansestadt ausdrücklich signalisiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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98,7 kB
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