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Eine Reihe Kinder trägt bunte Sprechblasen vor ihren Gesichtern.
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Opferentschädigungsgesetz

Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) laufend Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rente erhalten.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Senioren und Behinderte
Christine Burk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2

Wann erreichen Sie uns?

Für ein persönliches Treffen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Dies sind unsere Leistungen:

Hier finden Sie wichtige Downloads:

pdf | 0.59 MB

Anspruchsberechtigt sind Geschädigte und Hinterbliebene (Witwen. Witwer, Waisen, Eltern).

Versorgungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Hierzu ist beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Braunschweig- (Versorgungsamt) ein Antrag auf Anerkennung nach dem OEG zu stellen.

Zum Antrag und weiteren Erläuterungen zum OEG gelangen Sie über folgenden Link:

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/opfer_von_gewalttaten/hilfe-fuer-opfer-von-gewalttaten-174.html

Bei Anerkennung einer Schädigung nach dem OEG durch das Versorgungsamt können bei Bedürftigkeit zusätzliche Leistungen nach dem Bundesversorgunggesetz (BVG) gewährt werden, wie z. B. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Diese Leistungen werden vom Landkreis Lüneburg auf Antrag dem Grunde nach gewährt.

Für die Beantragung dieser Leistungen ist der Sozialhilfeantrag für Leistungen nach dem BVG / dem OEG i. V. m. dem BVG zu nutzen.

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