Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Eine Reihe Kinder trägt bunte Sprechblasen vor ihren Gesichtern.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

SED-Opferrente

SED-Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Eine besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferrente) nach dem StrRehaG erhält jeder, der in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 90 Tagen erlitten hat.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Senioren und Behinderte
Christine Burk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2

Wann erreichen Sie uns?

Für ein persönliches Treffen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Voraussetzung ist, dass die betroffene Person strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat.

Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die maßgebende Einkommensgrenze (Stand: 01.01.2023) liegt derzeit bei 1.506 Euro für Alleinstehende und 2.008 Euro für Verheiratete. Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet.

Weiterhin dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z. B. ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit, eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren, oder wenn das politische System erheblich unterstützt wurde.

Die besondere monatliche Zuwendung beläuft sich auf 330 €. Sofern die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird, reduziert sich die Zuwendung um den Überschreitungsbetrag. Hierzu wird auf das Hinweisblatt zum Antrag verwiesen.

Alle Bereiche aus Soziale Entschädigung

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Eltern und Kinder

Kinder und Jugendliche

Flucht, Migration und Teilhabe

Menschen mit Behinderungen

Seniorinnen und Senioren