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Naturschutzgebiet Bültenmoor – Einladung zum Spaziergang

Nördlich von Adendorf befindet sich das Naturschutzgebiet „Bültenmoor“. Das Gebiet hat ein sandiges, leicht hügeliges Relief und ist geprägt durch den Bestand von Kiefern. Im Zentrum des Gebietes liegt ein flacher, stark verlandeter Weiher, der in einer postglazialen Ausblasungsmulde, einer natürliche Senke, entstanden ist. Eine breite Verlandungszone aus Torfmoosgesellschaften umgibt ihn.

Alle Informationen auf einen Blick

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Naturschutz und Wald
Adrian Kreft
Samtgemeinden Bardowick, Dahlenburg, Ostheide, Gemeinde Adendorf
04131 26-1354E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 315

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Schutzziel

Das Schutzziel dieses Naturschutzgebiets ist der Erhalt und die Entwicklung des Hochmoors bzw. Hochmoorrestes mit seiner typischen Flora und Fauna und die Sicherung des Gebietes vor unmittelbaren menschlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen.

Pflanzen- und Tierwelt

Das Naturschutzgebiet bietet zahlreichen teils seltenen Arten einen wertvollen Lebensraum. Beispielsweise für das gewöhnliche Pfeifengras, Hänge-Birke, Schmalblättrige Wollgras und Stieleiche. Die Vegetation im gesamten NSG zeigt die außerordentlich nährstoffarmen Verhältnisse der Standorte an. Auffällig ist zudem der Torfmoosbestand auf dem entwässerten Hochmoor im Zentrum des Naturschutzgebietes. Das Bültenmoor beherbergt verschiedene Vogelarten. So ist hier beispielsweise der Baumfalke anzutreffen. Aber auch Insektenarten wie der Vierfleck (Libellula quadrimaculata), eine Unterart der Libellen, leben hier. Daneben kann man auch Reptilien wie die Waldeidechse (Lacerta vivipara) antreffen.

Hinweis

Bitte beeinträchtigen Sie nicht die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Betreten Sie das Gebiet nur auf den Wegen, führen Sie Ihre Hunde an der Leine und hinterlassen Sie keinen Müll. 

Lage

Das Naturschutzgebiet befindet sich nördlich von Adendorf und südlich angrenzend an Brietlingen-Moorburg.

 

Kürzel: NSG LÜ 025
Größe: 45 ha
Unterschutzstellung: 30.09.1974
Verordnung:Verordnung
Naturraum: Untere Mittelelbe-Niederung
Natura2000 (FHH und VS-Gebiete): keine

 

Zuständigkeit

Für das Schutzgebiet zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.

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