Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Kreisverwaltung eine besondere Position. Es ist bei seiner Aufgabenerfüllung dem Kreistag unterstellt und nur diesem verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung von Prüfungsvorgängen ist es jedoch unabhängig und weisungsungebunden.
Unser Zuständigkeitsbereich umfasst 132 kommunale Einheiten sowie diverse kommunale Betriebe, Gesellschaften und Stiftungen.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Hier finden Sie weiterführende Links:
Weit mehr als Rechnungen prüfen
Die Prüfung von Rechnungen ist nur ein geringer Teil unserer Tätigkeiten im Fachdienst 36. Der wesentliche Aufgabenbereich eines Rechnungsprüfungsamtes ist deutlich vielfältiger. Er ergibt sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und umfasst insbesondere:
- Prüfung der Jahresabschlüsse
- Prüfung der Gesamtabschlüsse
- Prüfung der ordnungsgemäßen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung
- Prüfung von öffentlichen Vergaben vor Auftragserteilung
- Prüfung von Verwendungsnachweisen und geförderten Maßnahmen
- Kassen- und Belegprüfung
Dabei prüfen wir nicht nur den Landkreis Lüneburg und seine kreisangehörige Kommunen, sondern nehmen bereits seit dem Jahr 2007 auch die Aufgaben der Rechnungsprüfung für die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Harburg, die Hansestadt Lüneburg, die Stadt Buchholz i. d. N. und die Gemeinde Seevetal wahr.
So entstand aus ehemals sechs Rechnungsprüfungsämter unsere Kooperation in der derzeitigen Form mit Dienststellen an den Standorten der Kreisverwaltungen in Lüneburg, Lüchow und Winsen/Luhe.
Mit unseren Prüfungen wollen wir Fehlentwicklungen vermeiden und zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern beitragen. Neben der Kontroll- und Prüffunktionen beraten wir zielgerichtet bereits im Vorfeld sowie innerhalb von Prüfungsverfahren.