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Die Stellvertretenden des Landrats

In der ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode wählt der Kreistag die repräsentativen Vertretenden des Landrats. Die stellvertretenden Landräte müssen dem Kreisausschuss angehören. Grundlage für die Wahl ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Das NKomVG ermöglicht die Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Vertreterinnen oder Vertretern.

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Büro des Landrats
Sebastian Brandt
Büro des Landrats
04131 26-1532E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A - Zimmer 19

Ehrenamtliche Vertretende des Landrats

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stellt dem Landrat für die Wahlperiode 2021 bis 2026 drei gleichberechtigte Stellvertretende zur Seite. Wenn der Landrat verhindert ist, nehmen Dr. Inge Voltmann-Hummes, Ingo Götz und Norbert Thiemann die repräsentative Vertretung des Landkreises wahr. Darüber hinaus vertreten sie den Landrat bei der Einberufung des Kreisausschusses und leiten die Sitzungen.

Allgemeine Vertreterin des Landrats

Die allgemeine Vertreterin des Landrats ist hingegen die Erste Kreisrätin. Seit dem 1. Juli 2023 ist das Yvonne Hobro.

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