Die Stellvertretenden des Landrats
In der ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode wählt der Kreistag die repräsentativen Vertreter des Landrats. Die stellvertretenden Landräte müssen dem Kreisausschuss angehören. Grundlage für die Wahl ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Das NKomVG ermöglicht die Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Vertreterinnen oder Vertretern.
Alle Informationen auf einen Blick
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Hier finden Sie weiterführende Links
Ehrenamtliche Vertretende des Landrats
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stellt dem Landrat für die Wahlperiode 2021 bis 2026 drei gleichberechtigte Stellvertretende zur Seite. Wenn der Landrat verhindert ist, nehmen Dr. Inge Voltmann-Hummes, Claudia Schmidt und Norbert Thiemann die repräsentative Vertretung des Landkreises wahr. Darüber hinaus vertreten sie den Landrat bei der Einberufung des Kreisausschusses und leiten die Sitzungen.
Allgemeiner Vertreter des Landrats
Der allgemeine Vertreter des Landrats ist hingegen der Erste Kreisrat. Seit dem 1. Juli 2007 ist das Jürgen Krumböhmer.
