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Veterinäramt - Nutztiere und Tierhaltung

Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung von Nutztier- und Heimtierhaltungen sowie Tiertransporten nach tierschutzrechtlichen Kriterien.

Darüber hinaus gehört die Verhütung und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten zum Aufgabengebiet des Veterinäramtes. Hier informieren wir Sie über relevante Tierseuchen in unserer Region.

Hinweis: Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben finden Sie hier.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Geschäftszimmer des Fachdienstes
04131 26-1413E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 33
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Gronholz
04131 26-1331E-Mail senden
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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Bechstein
04131 26-1932E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 143

Aktuelles 

Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus dem Ausland

Für nicht gelistete Drittländer (auch aus der Ukraine) gelten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 folgende Bedingungen:

a)    Die Heimtiere müssen mittels Mikrochip / Transponder gekennzeichnet sein.

b)    Die Heimtiere müssen eine gültige Tollwutimpfung aufweisen.

c)    Es muss ein Test zum Nachweis von Tollwutantikörpern vorliegen       (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Tollwutimpfung).

d)    Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.

e)    Die Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut müssen eingehalten werden.

f)     Es muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden.

g)    Die Einreise ist nur über bestimmte Einreiseorte möglich.

h)    Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden.

Gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 können die Mitgliedsstaaten hiervon Ausnahmen zulassen.

Weitere Infos für Heimtiere aus der Ukraine finden Sie hier. 

Für Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.

 

Information des Auswärtigen Amtes zu Fällen von 
Tollwut in Polen

In Warschau sowie in der die Stadt umgebenden Woiwodschaft Masowien wurden im Jahr 2023 vermehrt Fälle von Tollwut bei Tieren (nicht nur bei Wildtieren, sondern auch bei Haustieren wie Katzen) gemeldet. Laut zuständigem Amtstierarzt gab es in dieser Region in 2021 über 110 Fälle, viele davon im Stadtgebiet von Warschau. Es wurden daher Pflichtimpfungen bei Katzen in den betroffenen Gebieten angeordnet. Für Hunde besteht in ganz Polen bereits eine Impfpflicht. 

Das Jagen und Fangen von Wildtieren ist verboten. Eine Ausnahme bildet der sanitäre Abschuss von Wildschweinen.

Auf die Ansteckungsgefahr insbesondere von illegal aus Polen verbrachten Hunden und Katzen weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Zusammenhang hin. Tollwut ist eine Erkrankung, die bei Mensch und Tier immer tödlich verläuft, eine Heilung gibt es nicht, daher wird die Tollwut-Impfung von Hunden, Katzen und anderen empfänglichen Haustieren, wie Frettchen, dringend empfohlen. 

 

Haltung von Minischweinen

Die Haltung von wenigen Schweinen sowie Minipigs und Hängebauchschweinen wird immer beliebter. Die Tiere können aber nicht wie Hunde gehalten werden - sie haben andere Ansprüche. Zudem ist ihre Haltung immer beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Über die wesentlichen Vorschriften informiert Sie das Merkblatt für Hobby-/Kleinstbetriebe, welches Sie im Downloadbereich auf der Seite "Registrierungs- und Anzeigepflicht von Tierhaltung" finden. 

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