Beschlussvorlage - 2011/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
§ 1
§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:
X. ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Kreistag beruft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer X. der Satzung für das Jugendamt. Die Berufung wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung wirksam.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Bürgermeister-Arbeitsgemeinschaft (Bgm AG) im Nds. Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg, hat unter Datum vom 03.11.2011 vorgeschlagen, auch einen gemeindlichen Vertreter als Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg vorzusehen.
Die Rechtslage beurteilt sich nach § 4 Absatz 1 Nds. AGKJHG. Demgemäß kann per Satzung bestimmt werden, dass und welche weiteren Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme angehören.
Das Anliegen der Bgm AG an einem solchen Sitz mit beratender Stimme ist durchaus nachvollziehbar.
Die gemeindliche Ebene hat sich im Laufe der letzten Jahre/Jahrzehnte zu einem gewichtigen kommunalen Partner bei der Verwirklichung der Ziele des KJHG entwickelt. Angesprochen seien hier insbesondere das gemeindliche Wirken in den Bereichen Jugendarbeit gemäß § 11 KJHG (bis hin zur Trägerschaft von Jugendzentren) und der Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß §§ 22 ff. KJHG (als Träger von Kindergärten, Krippen und Horten). Gerade letztgenannter Bereich gewinnt durch den Rechtsanspruch auf Zurverfügungstellung von Plätzen zunehmend an Gewicht. Hingewiesen sei auch darauf, dass die Samtgemeinden Amelinghausen und Bardowick Träger der örtlichen Sozialraumprojekte sind.
Insoweit sollte die Satzung des Jugendamts wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen ergänzt werden.
Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Kreisverbands durch den Kreistag direkt. Die vorgeschlagenen Personen werden rechtzeitig vor der Kreistagssitzung benannt sein.
