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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt der Vorlage der Verwaltung für den Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zu und ermächtigt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließend die förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 21.01.2013:

Der Ausschuss stimmt der Vorlage der Verwaltung für den Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zu und ermächtigt die Verwaltung, die förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hatte dem Ausschuss zur Sitzung am 17.09.2012 einen Entwurf mit 14 potenziellen Vorranggebieten zusammen mit einer Begründung und dem allgemeinen Teil des Umweltberichtes vorgelegt. Die Gebietskulisse für diese Vorranggebiete stand dabei unter zwei Vorbehalten, wie in der o.a. Sitzung dargelegt:

 

·         Die nähere umweltfachliche Überprüfung der Gebiete, dargestellt in sog. "Gebietsblättern",

·         vertiefte Überprüfung der Gebietskulisse im Hinblick auf weitere, bei der Erfassung möglicherweise übersehene Einzelhäuser oder Splittersiedlungen.

 

Der gesamte Umweltbericht einschließlich dieser Gebietsblätter liegt nun vor (Anlage 4), die Überprüfungen kamen zu folgenden Ergebnissen:

 

·         Barnstedt: vollständiger Wegfall des Vorranggebietes,

·         Etzen/Ehlbeck: Reduzierung der Teilfläche Ehlbeck im Süden,

·         Wendhausen/Boltersen: Reduzierung um die Teilfläche Boltersen,

·         Süttorf: Reduzierung um die Teilfläche Thomasburg und

·         Boitze: Reduzierung um die nördlichen schmalen Teilflächen.

 

Damit haben sich die Hinweise, die bereits im Anhang des zur Sitzung am 17.09.1012 vorgelegten Umweltberichts enthalten waren, im Wesentlichen bestätigt.

 

Die Verwaltung plädiert dafür, sich den Empfehlungen des Umweltberichts anzuschließen.

Durch die Überprüfung im Hinblick auf Einzelhäuser und Splittersiedlungen reduzieren sich folgende Vorranggebiete in ihrem Flächenumfang:

 

·         Bardowick/Vögelsen: Reduzierung der Teilfläche Vögelsen,

·         Mücklingen/Horndorf-Süd.

 

Nach den vorgenannten Verringerungen der Gebietsgrößen beträgt der gesamte Umfang der Vorranggebiete statt ca. 1250 ha nunmehr ca. 1000 ha und damit etwa 0,75 % der Gesamtfläche des Landkreises. Auch dieser verminderte Umfang kann nach der bisher vorliegenden Rechtsprechung noch als substanziell betrachtet werden.

 

Ob für einzelne Vorranggebiete aus besonderen Gründen des Landschafts- oder Denkmalschutzes Höhenbegrenzungen festgelegt werden sollen, wird z.Z. vom Büro p+u im Rahmen einer Landschaftsbildanalyse untersucht, das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

Darüber hinaus ist in der Zwischenzeit das Büro "Lärmkontor" beauftragt worden, detailliert mit Hilfe eines digitalen Geländemodells zu untersuchen, ob der von der Verwaltung empfohlene 500m-Abstand zu Einzelwohnhäusern und Splittersiedlungen einen hinreichenden Schallschutz nach den gesetzlichen Vorschriften für die betroffenen Menschen gewährleistet. Kommt diese Untersuchung zu einem negativen Ergebnis, muss der Abstand vergrößert oder es müssen beschreibende Regelungen getroffen werden, die es hinreichend sicher gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

 

Die Verwaltung bittet den Ausschuss, diesem gegenüber der 1. Lesung modifizierten Entwurf zuzustimmen und sie zu ermächtigen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von zwei Bürgerversammlungen und anschließend die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Hinweis:

Änderungen in der beschreibenden Darstellung und in der Begründung sind grau hinterlegt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 21.01.2013:

 

Die Verwaltung hatte dem Ausschuss zur Sitzung am 20.11.2012 einen Entwurf mit 13 potenziellen

Vorranggebieten zusammen mit einer Begründung und dem Umweltbericht vorgelegt. Nach Beratung hatte der Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen, um dann unter Berücksichtigung von Erkenntnissen bzw. Ergebnissen dieser Bürgerbeteiligung die Zustimmung zum Entwurf zu erteilen und die Verwaltung mit der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG zu beauftragen.

 

Daraufhin hat die Verwaltung zwei Bürgerversammlungen veranstaltet, nämlich

 

  • am 04.11.2012 in Dahlenburg und
  • am 11.11.2012 in Amelinghausen.

 

Unterstützt wurde sie dabei von den beauftragten Gutachtern, nämlich dem Büro „Planungsgruppe Umwelt (p+u)“ aus Hannover – betreffend den Themenkomplex Umweltbericht (s. Anlage 4) - sowie vom Büro „Lärmkontor“ aus Hamburg – das Thema Lärmimmissionen betreffend.

 

Unter jeweils sehr reger Beteiligung hat die Verwaltung dort den Vorentwurf ausführlich vorgestellt und Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit der betroffenen Bevölkerung gegeben. Die wichtigsten Themen waren:

 

  • Abstände zu bewohnten Gebieten unter besonderer Berücksichtigung des Infraschalls,
  • naturschutzfachliche Aspekte, insbesondere Avifauna und Landschaftsbild/Erholung.

 

Dabei haben die Bürger und Bürgerinnen insbesondere folgende Vorranggebiete bzw. die vorgesehenen Abstände zur Wohnnutzung teilweise kritisch gesehen:

 

  • Vorranggebiete im Raum Samtgemeinde Dahlenburg,
  • Vorranggebiete im Raum Samtgemeinde Ostheide,
  • Vorranggebiet Raven (Samtgemeinde Amelinghausen).
  • Vorranggebiet Westergellersen (Samtgemeinde Gellersen).

 

In der Bürgerversammlung in Amelinghausen ist der Vorentwurf der Verwaltung jedoch nicht nur auf Kritik gestoßen, sondern es gab auch von einer ganzen Reihe von dort Anwesenden grundsätzliche Zustimmung zum Planungskonzept.

 

Zu den Diskussionspunkten dieser Bürgerversammlungen und den Antworten der Verwaltung bzw. der Gutachter hierzu s. Anlage 5.

 

Als Ergebnis dieser Bürgerversammlungen und daraufhin geführter Gespräche sowie erhaltener Anregungen/Bedenken ist der Entwurf in folgender Weise überarbeitet worden (in der alphabetischen Reihenfolge der Samtgemeinden):

 

  • Samtgemeinde Dahlenburg: Fortfall des Repoweringstandorts Horndorf-Süd/Mücklingen; Begründung: Es ist inzwischen deutlich geworden, dass aufgrund der komplexen Eigentümer-/Betreibersituation sowie des geringen Alters der bestehenden Anlagen ein Raumordnerischer Vertrag mit dem Ziel eines vorzeitigen Abbaus der Altanlagen nicht zustande kommen wird; der genannte Standort soll auch nicht als allgemeines, nicht mit dem Abbau bestehender Anlagen verknüpftes Vorranggebiet festgelegt werden, weil der vorgesehene Abstand von 3 km zwischen den Windparks dann nicht einzuhalten wäre. Als Windparks müssen hier auch die Komplexe der bestehenden Anlagen im Raum der Gemeinden Dahlenburg, Nahrendorf und Tosterglope angesehen werden.
  • Samtgemeinde Ostheide: Fortfall des Teilgebiets Neetze/Honenberg des Vorranggebietes Neetze/Süttorf zugunsten der Wiederaufnahme des Teilbereichs Thomasburg in die Flächenkulisse; Begründung: Gleicher Effekt im Hinblick darauf, die Sperrwirkung für Großvögel/Zugvögel aus der Elbtalaue zu minimieren, dabei aber geringere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch den Fortfall des Teilbereichs Neetze/Honenberg.

 

Zu den Einzelheiten wird auf die Begründung sowie die jeweiligen Gebietsblätter des Umweltberichts verwiesen.

 

Was den Themenkomplex „Infraschall“ angeht, so hat die Verwaltung sowohl im Vorfeld der Bürgerversammlungen als auch im Anschluss daran sich mit den damit im Zusammenhang stehenden Fragen

 

  • durch Sichtung der einschlägigen Literatur,
  • des uns von den Betroffenen zugeleiteten Materials,
  • durch Erörterung mit dem Büro Lärmkontor sowie
  • durch Diskussion mit einem Fachanwalt

 

ausgiebig auseinandergesetzt. Danach erzeugen auch die bei der derzeitigen Entwicklung möglichen neuen, höheren Anlagen zwar Infraschall (wie die bisherigen Anlagen auch). Allerdings gibt es keinerlei eindeutige, wissenschaftlich fundierte Nachweise dafür, dass bei den in dem vorgelegten Konzept vorgesehen Abständen zu bewohnten Gebieten/Einzelhäusern mit gesundheitsrelevanten und daher nicht hinnehmbaren Auswirkungen zu rechnen ist. Im Übrigen ist auch hier nochmals darauf hinzuweisen, dass der Landkreis bei den Abständen das Vorsorgeprinzip berücksichtigt hat. Die zu erwartenden Auswirkungen sind danach weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und stellen daher nach heutigen wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr dar. Auch die Maßstäbe, die bislang in der Rechtsprechung zu diesem Thema angelegt wurden, bestätigen diese Einschätzung.

Die Verwaltung sieht daher gegenwärtig keine Veranlassung, aus Gründen vermeintlicher Gefahren von Infraschall das Planungskonzept zu ändern oder gar die Planung auszusetzen oder aufzugeben.

Darüber hinaus ist das Bundesamt für Risikoforschung angeschrieben worden, um von dort verwertbare Aussagen darüber zu erhalten, ob von modernen Windenergieanlagen gesundheitliche Auswirkungen durch Infraschall ausgehen. Über die Antwort des Bundesamtes wird die Verwaltung berichten, sobald diese vorliegt.

 

Der Gesamtumfang der Vorranggebiete beträgt jetzt 930 ha und damit 0,7 % der Gesamtfläche des Landkreises. Dies entspricht etwa 6 % der Gebietsfläche, die  nach Abzug der durch „harte“ Kriterien auszuscheidenden Gebietsteile an disponibler Fläche für die Windenergie theoretisch zur Verfügung steht. Nach Sichtung der Rechtsprechung und Beratung durch die Genehmigungsbehörde sowie einen  Fachanwalt kann auch dieser verminderte Umfang noch als substanziell betrachtet werden.

 

Die Verwaltung bittet nun den Ausschuss, diesem gegenüber der Sitzung am 20.11.2012 nochmals modifizierten Entwurf zuzustimmen und sie zu ermächtigen, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Wie in der Vorlage zur Sitzung am 20.11.2012 angekündigt, hat das Büro p+u inzwischen für ausgewählte Vorranggebiete im Bereich der Elbtalaue sowie für das Vorranggebiet Bardowick/Vögelsen eine Landschaftsbildanalyse durchgeführt. Diese kommt zu folgendem Ergebnis, dass Höhenbegrenzungen aufgrund des geringen Effekts für das Landschaftsbild nicht zu empfehlen sind.

 

Hinweise:

Änderungen in der beschreibenden Darstellung und in der Begründung gegenüber dem Vorentwurf Stand 20.11.2012 sind grau hinterlegt.

 

Der aufgrund der Änderungen in der Gebietskulisse vom Büro p+u zu überarbeitende Umweltbericht wird nachgereicht (Anlage 4).

 

Aktualisierte Sachlage vom 24.01.2013:

Wie angekündigt reiche ich die Anlage 4 – Umweltbericht – nach.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.11.2012 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

29.01.2013 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - ungeändert beschlossen

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