Beschlussvorlage (SBU) - 2023/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2024 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

  • Substanzerhalt
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlage 2022/037) folgende Veränderungen auf:

  • bei allen Maßnahmen sind die veranschlagten Gesamtkosten entsprechend den aktuellen Preisentwicklungen geprüft und gfls. angepasst worden,
  • hinsichtlich der unter lfd. Nr. 03 aufgeführten Sanierung der K 53 werden die ersten 800m vom Ortsausgang Erbstorf bis zum Abzweig der K 02 bereits in diesem Jahr im Zuge des Radwegausbaus mit saniert. Die Gesamtlänge der Maßnahme verringert sich dementsprechend,
  • neu hinzugekommen sind die Maßnahmen der lfd. Nrn. 14 bis 18. Hierbei ist hervorzuheben, dass es sich im Wesentlichen um Betonfahrbahnen handelt, die langfristig mit Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr zu halten sind.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe Prioritätenliste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die geplanten Maßnahmen haben aufgrund des Baustoff-, Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen. Da die Maßnahmen primär dem Substanzerhalt der kreiseigenen Infrastruktur und somit zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen, haben sie langfristig keine wesentlichen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2023 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen