Beschlussvorlage (SBU) - 2023/383
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2024 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebs- und Straßenbauausschuss
|
Beratung
|
|
|
29.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2023
|
Sachverhalt
Sachlage:
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) ist für das Wirtschaftsjahr 2024 ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:
Die Summen der Erlöse und Aufwendungen für 2024 betragen jeweils 9.714.162€.
Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.537.000€ erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (8.461.000€) um 76.000€.
Von der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, IT-Service u.s.w.) in einer Gesamtsumme in Höhe von rd. 2.226.300€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2023: rd. 2.285.000€), also rd. 59.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€) bzw. Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (+15.000€).
Vermögensplan:
Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck:
Betriebs-und Geschäftsausstattung:
Nachdem im Wirtschaftsjahr 2023 im Wesentlichen die Beschaffungen von 2 Streckenfahrzeugen und 2 Randstreifenmähern erfolgt sind sowie der Aufbau des Remisebausatzes in Eigenregie abgeschlossen werden konnte, stehen im Wirtschaftsjahr 2024 die Beschaffungen von 5 Kolonnenfahrzeugen sowie die endgültige Übernahme des im Mietkauf erworbenen Baggers an.
Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 393.000€ (Vorjahr: 220.000€).
Straßenbau:
Insgesamt sind 4.490.000€ für Infrastrukturmaßnahmen (inkl. Planungskosten Elbbrücke in Höhe von 900.000€) sowie Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 1.785.000€ durch Landesmittel nach dem NGVFG refinanziert. Der Eigenanteil des SBU für diese Infrastrukturmaßnahmen beträgt 1.805.000€.
Der Landkreis Lüneburg gewährt einen Investitionszuschuss für die Planungsleistungen Elbbrücke in Höhe von 900.000€.
Die geplanten Radwegbaumaßnahmen entsprechen der Prioritätenliste des Radverkehrskonzeptes und sind dementsprechend nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“ förderfähig.
Um einen ausgeglichenen Vermögensplan aufstellen zu können, ist es erforderlich, eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von 1.121.000€ zu veranschlagen. Die Einnahmen aus Abschreibungen sowie der Veräußerung von Sachvermögen werden hierfür nicht ausreichen, da die oben erwähnten Tilgungsleistungen davon ebenfalls abzuziehen sind.
Eine derartige Entnahme aus der Erneuerungsrücklage ist im Wirtschaftsjahr 2024 noch möglich, in den Folgejahren wird es aber voraussichtlich nur noch über Kreditaufnahmen bzw. Investitionszuschüsse des Landkreises möglich sein, einen ausgeglichenen Vermögensplan aufstellen zu können (siehe auch mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027).
Stellenplan:
Der Stellenplan weist 2 zusätzliche Straßenwärterstellen aus. Durch die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes und daraus resultierend zusätzlichen Radwegkilometern, wird der Unterhaltungsaufwand ebenfalls zunehmen. Darüber hinaus rückt die Qualität der Radwege immer stärker in den Fokus.
In diesem Jahr hat der SBU erstmals diverse Radwegreparaturen an Betonradwegen mit eigenem Personal durchgeführt, was sich in der Praxis bewährt hat und von den Kollegen als interessante neue Aufgabe wahrgenommen worden ist. Darüber hinaus sollen auch weitere Tätigkeiten, wie das Beseitigen von kleineren Schadstellen und Schächtehebungen verstärkt durch eigens Personal erledigt werden.
Dieses ist auch der Tatsache geschuldet, dass die aktuelle Ausschreibung eines „Hausmeistervertrages“ für derartige Arbeiten zu einer nahezu 100%igen Kostensteigerung geführt hat.
Die durch die Stellenmehrung einhergehenden Mehrkosten in Höhe von ca. 120.000€ werden durch Einsparungen bei der Vergabe von Fremdleistungen im Unterhaltungs- und Instandsetzungsbudget kompensiert.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
|
| keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,8 kB
|
