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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2024/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Die Fortschreibungen der Maßnahmenlisten für die Jahre 2025 ff. für den Straßen-, Brücken- sowie Radwegbau werden in den vorgelegten Fassungen beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für die Erstellung der Straßen-, Brücken- und Radwegebaumaßnehmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß NGVFG bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, war bislang die Fortschreibung des MJP des Landkreises Lüneburg erforderlich.

Das Nds. MW hat jedoch im Dezember 2023 mitgeteilt, dass im Zuge der Neuorganisation des Themenkomplexes NGVFG – Bereich kommunaler Straßenbau- in einem ersten Schritt die Erstellung des MJP ab dem Jahr 2024 entfällt. Diesbezügliche Anmeldungen seien nicht mehr möglich. Allerdings sei die NLStBV vom MW angewiesen worden, auf Antrag kommunaler Vorhabenträger Prüfungen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit vorzunehmen. Diese Vorprüfungen können unabhängig von Vorlageterminen jederzeit beantragt werden. Eine Information seitens der NLStBV an das MW zu einzelnen Vorhaben ist nicht erforderlich.

Das Jahresbauprogramm für das jeweilige Folgejahr ist dem MW von der NLStBV zum 01. November eines jeden Jahres vorzulegen. In das Jahresbauprogramm können nur geprüfte und als förderfähig anerkannte Vorhaben aufgenommen werden.

Im Hinblick auf die Planungssicherheit des Landkreises, sollte die bisherige Praxis der jährlichen Fortschreibung der Maßnahmenliste für geförderte Projekte nach dem NGVFG beibehalten werden. Bei der NLStBV sollte dementsprechend die Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projekte beantragt werden.

Um die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Straßen- und Brückenbaus sowie des Radwegebaus übersichtlicher darzustellen, sind für diese Bereiche nunmehr separate Listen erstellt worden.

In den Listen sind die jeweiligen Kostenkalkulationen an die aktuellen Preisentwicklungen angepasst worden.

Neu mit aufgenommen wurden die laufenden Nummern 4 (Neubau der Luhebrücke im Zuge der K 34 in Oldendorf/L.) und die lfd. Nummer 5 (Neubau der Krainkebrücke im Zuge der K 61).

Die veranschlagten Kosten für den Bau der Elbbrücke sind entsprechend der Fortschreibung des Baupreisindexes und unter Berücksichtigung einer Kostenvarianz von 12,5% aktualisiert worden.

Die geplanten Bauabschnitte sind nunmehr für die Jahre 2026 – 2028 eingeplant worden.

Der Ausbau der OD Deutsch Evern im Zuge der K 37 ist abweichend von der Vorjahresplanung (2024) erst ab 2026 zu realisieren, da die K 37 als Umleitungsstrecke für den Ausbau der B 4 (Ortsumgehung Lüneburg) genutzt werden wird.

Die vom Betriebsausschuss beschlossene Prioritätenliste für Radwege an Kreisstraßen beinhaltet ebenfalls aktualisierte Finanzierungsübersichten und die jeweiligen Umsetzungsplanungen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Maßnahmen, insbesondere der Neubau von Straßen, Brücken und Radwegen haben aufgrund der einhergehenden zusätzlichen Flächenversiegelungen und der einzusetzenden Baustoffe sowie des Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Mittel- bzw. langfristig sollen die Verbesserungen in der Infrastruktur Anreize zum Verkehrswandel schaffen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.01.2024 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - geändert beschlossen

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