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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2024/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2025 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

  • Substanzerhalt,
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

Im Rahmen der Projektplanungen werden alle Maßnahmen auf Förderfähigkeit nach dem NGVFG geprüft, was in den vergangenen Jahren auch bei diversen Maßnahmen erfolgreich verlief.

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlage 2023/012) folgende Veränderungen auf:

  • Bei allen Maßnahmen sind die veranschlagten Gesamtkosten entsprechend den aktuellen Preisentwicklungen geprüft und gfls. angepasst worden,
  • Neu mit aufgenommen wurde unter lfd. Nr. 01. die Befestigung der Bankette an der K 26 zwischen Köstorf und Ellringen. Diese Maßnahme ist mit entsprechend hoher Priorität versehen worden, da es regelmäßig zu starken Auswaschungen in der mit wassergebundenem Material gebauten Bankette kommt. Aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreite müssen Fahrzeuge im Begegnungsverkehr in die Bankette ausweichen. Durch die starken Auswaschungen entstehen hohe Absätze und Schlaglöcher, die entsprechend zu Unfallgefahren führen.
  • Die laufenden Nummern 05. bis 07. sind aufgrund der aktuellen Schadensbilder und bezüglich der K 20 und der K 10 auch aufgrund ihrer Verkehrsbelastungen vorgezogen worden.
  • Neu mit aufgenommen wurden mit lfd. Nrn. 17. und 18. die Sanierungen der K 25 von der B 216 bis in die OD Nahrendorf und der Kreisverkehrsplatz K 10/K 17 in der OD Embsen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die geplanten Maßnahmenhaben aufgrund des Baustoff-, Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen. Da die Maßnahmen primär dem Substanzerhalt der kreiseigenen Infrastruktur und somit zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen, haben sie langfristig keine wesentlichen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2024 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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