Antrag an den Kreistag - 2024/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2024 zum Thema "Sanierung der Bahnstrecke Hamburg Hannover: Lärm- und Erschütterungsschutz"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landrat wird gebeten, sich im Zuge der Sanierung der Bahnstrecke Hamburg-Hannover beim BMVD und der LNVG für wirksame Lärmschutzmaßnahmen, die die gesetzlichen Mindestansprüche übersteigen, einzusetzen.
Der Landrat wird außerdem gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zumindest in den Siedlungsbereichen durch den Einbau schwingungsmindernder Gleisanlagen die Gebäude und Lebensqualität schädigenden Erschütterungen gemindert werden.
Wir halten eine frühzeitige Beantragung für erforderlich, damit schon vor den ersten Planungsschritten der erhöhte Bedarf an Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen beantragt und berücksichtigt werden kann.
Sachverhalt
Die Strecke hat bereits jetzt eine Auslastung von 147%. Daher sind zum Schutze der AnwohnerInnen erhebliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Ein anderes Problem wurde beim Bau des dritten Gleises nur unzureichend bearbeitet:
Die Verminderung der betriebsbedingten Erschütterungen insbesondere durch massengutbeladene Güterzüge (z.B. Erz, Kohle). Auch in einem größeren räumlichen Abstand vom Gleiskörper klagen vermehrt AnwohnerInnen über das steigende Ausmaß an Erschütterungen bzw. Vibrationen.
Ein erstes Planfeststellungsverfahren beim Bau des dritten Gleises musste abgebrochen und erneut aufgenommen werden, weil Lärmschutzmaßnahmen nicht den Erfordernissen entsprechend geplant wurden.
Durch Mitwirkung der anliegenden Kommunen konnte ein neues Planverfahren mit verbessertem Lärmschutz schließlich zum Abschluss gebracht werden.
Schon mit endgültiger Fertigstellung der Baumaßnahme „Drittes Gleis“ 2014 wurde seitens der Auftraggeber zugesagt, bei künftigen Ertüchtigungsmaßnahmen für einen erhöhten Lärmschutz nach dem Stand der Technik zu sorgen.
Ähnliches gilt für die Erschütterungsschutz. Derartige Maßnahmen können nicht von außen erbracht werden. Hier sind Maßnahmen im Gleisbett erforderlich. In einigen Bereichen konnte eigentlich notwendiger Lärmschutz bisher aus baulichen Gründen nicht umgesetzt werden; hier sollte bei der Gelegenheit von Sanierungsmaßnahmen nachgebessert werden. So konnte bei der Ilmenauquerung in Lüneburg aus technischen Gründen auf der Brücke keine Lärmschutzwand installiert werden. Im Zuge des Baus „Drittes Gleis“ wurden insbesondere zur Geschwindigkeitssteigerung Weichen abgebaut. Dadurch wurden Lärm- und Erschütterungen minimiert.
Im Zuge der jetzigen Maßnahmen sollen wieder vermehrt Weichen eingebaut werden, um die Kapazität der Strecke zu steigern.
Bei den dann erforderlichen Maßnahmen am Gleisbett bieten sich vibrationshemmende Bauweisen unmittelbar an.
Da Weichen lärmsteigernd wirken, sind Lärmschutzmaßnahmen ebenfalls evident.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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130,5 kB
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