Beschlussvorlage - 2007/080
Grunddaten
- Betreff:
-
BBS I, Spillbrunnenweg 1 - Dachsanierung am Hauptgebäude
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Behrens, Armin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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11.04.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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15.06.2007
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Dachsanierung am
Hauptgebäude der Berufsbildenden Schulen I in der kostengünstigeren
Ausführungsvariante ohne Dachbegrünung auszuführen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.05.2007:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Dachsanierung am Hauptgebäude der Berufsbildenden Schulen I mit der
ursprünglichen Bekiesung in Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung von kleineren
Teilflächen der unteren Ebenen ( über 1. und 2. Etage ) auszuführen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Dachflächen am Hautgebäude der Berufsbildenden Schulen I am
Spillbrunnenweg in Lüneburg werden
zunehmend porös. Es treten immer häufiger Leckagen auf, insbesondere verstärkt
nach Frostphasen mit
Frost-/Tauwechsel. Auf den Bericht des Landrats im Ausschuss am 28.09.2006 wird
Bezug genommen.
Die Dachflächen müssen grundsaniert und komplett erneuert
werden. Mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes und der Kostenermittlung
ist Architekt Oldenburg vom Büro Oldenburg und Plesse aus Lüneburg beauftragt. Der
Architekt wird die Sanierungsmaßnahmen in der Sitzung kurz vorstellen.
Die am Gebäude gestaffelten Dachflächen mit einer Gesamtfläche
von ca. 4300 m² sollen in mehreren Abschnitten saniert werden. Für dieses Jahr
stehen im Verwaltungshaushalt 300.000,- € für einen ersten Sanierungsabschnitt
zur Verfügung. Die Kosten für die Gesamtsanierung werden auf ca. 1.000.000,-
€ geschätzt. Falls es sich vom Bauablauf her als sinnvoll erweist, sollen für eine größere
Abschnittsbildung Mittel aus dem diesjährigen Sanierungsansatz im
Vermögenshaushalt dazu genommen werden.
Der Architekt schlägt als Ausführungsalternative eine extensive
Dachbegrünung vor. Die Kosten für eine Dachbegrünung werden auf ca. 115.000,-
€ (brutto) geschätzt. Da das betroffene Schulgebäude in gestaffelter
Bauweise mit jeweils kleineren aufgehenden Geschossen gebaut wurde (s. Anlage
mit Schnitt u. Grundriss), ist eine Dachbegrünung durchaus überlegenswert. Als
Vorteile für eine Dachbegrünung wären zu nennen:
1. Allgemeine
Ökologische Gesichtspunkte
- verbessertes
Kleinklima – insbesondere durch Temperaturabpufferung der
Dachoberflächen. Die Dachflächen strahlen
im Sommer weniger Wärme auf die dahinter liegenden Fensterflächen ab.
- durch das Verdunsten des in der
Vegetation zurückgehaltenen vorhandenen Regenwassers tritt ein Kühlungseffekt
der Luft ein.
- bessere Abfilterung von Stäuben,
Feinstäuben und Schadstoffen gegenüber einer glatten Dachfläche.
2. Besseres
schulpsychologisches Umfeld
- durch die Dachflächen vor vielen
Klassenfenstern würde bei einer Begrünung mit extensiver Vegetation
(trockenresistente blühende Sedumpflanzen – kein Grasdach!) ein schulpsychologisch
positiv zu bewertender Effekt zu nennen sein. Es wird ein besseres Schulumfeld
geschaffen. Die Schule würde das sehr begrüßen.
- auch das Umweltbewusstsein der
Schüler würde gefördert.
3. Technische
Gesichtspunkte
- bei der Änderung der Dachabdichtung
von bekiesten Dachflächen auf offene Dachbahnen mit Besplittung muss die
Regenentwässerung überprüft werden, da sich der rechnerische Abflussbeiwert
ändert. Ferner wird die so genannte Regenspende, die rechnerisch anzusetzen
ist, seit einigen Jahren wegen stärkerer Niederschläge höher angesetzt. Bei
einer Dachbegrünung ist der rechnerische Abflussbeiwert sogar besser (geringer)
anzusetzen als bei den jetzigen bekiesten Flächen und erheblich besser
gegenüber den glatten Flächen. Das bedeutet, dass bei den begrünten Dächern das
Wasser stärker zurückgehalten wird und folglich langsamer in das Kanalnetz abfließt.
Dies ist ein Vorteil für das durch fortschreitende Bodenversiegelungen ohnehin
überlastete städtische Kanalnetz und wirkt sich deswegen auch positiv auf die
Berechnung der Abwassergebühr aus.
- Ferner würde die Dachabdichtung durch
die Begrünung vor den Sonnenlichtstrahlen geschützt liegen, wie es bei
bekiesten Flächen der Fall ist. Die Dachhaut erhält nicht ganz so große
Temperaturdifferenzen.
Als Nachteil ist neben den Mehrkosten von rund 115.000,-
€ noch ein höherer Aufwand bei späteren Dachreparaturen und der
Leckortung zu nennen. Das Begrünungsmaterial muss dann erst, wie es jetzt beim
Kies der Fall ist, beiseite geschafft werden.
Bei allen genannten Vorteilen, die eine extensive Dachbegrünung
mit sich bringt, schlägt die Verwaltung aus Wirtschaftlichkeitserwägungen vor,
auf diese teurere Ausführungsvariante zu verzichten oder diese zumindest auf
ausgesuchte Teilflächen zu begrenzen.
Ergänzende Sachlage vom 23.05.2007:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Hochbau und
Energiesparmaßnahmen am 11.04.07 ist die geplante Dachsanierung bereits vorgestellt
und diskutiert worden. Der Ausschuss hat sich in dieser Sitzung vorbehalten,
die Dachflächen vor einer abschließenden Auftragsvergabe noch einmal vor Ort
anzusehen um dann auch über die alternativ vorgeschlagene Dachbegrünung zu
entscheiden. Gleichzeitig war auch die Entwässerungssituation nach Veränderung
der Abflussbeiwerte noch genauer zu untersuchen.
Inzwischen wurde das
Regenwasser-Entwässerungssystem des zu sanierenden Gebäudekomplexes von einem
Ingenieurbüro fachtechnisch überprüft.
Ein Gespräch mit dem für
Entwässerungsfragen zuständigen Bereich Umwelt der Stadt Lüneburg hatte zum
Ergebnis, dass die öffentliche Regenentwässerung in der Straße Am Schwalbenberg
bereits vollständig ausgelastet ist und kein zusätzliches bzw. schneller
abfließendes Regenwasser in das Kanalnetz geleitet werden darf. Die bisher
geplante Flachdachsanierung mit einer besplitteten Abdichtungsbahn ohne
Grobkiesauflage und einer Teildachbegrünung ist aufgrund der veränderten
Abflussbeiwerte (von 0,5 auf 1,0 bzw. 0,5 bleibend bei der Dachbegrünung)
gegenüber dem Bestand mit Bekiesung ohne Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich.
Das Ingenieurbüro hat zudem das vorhandene
Rohrleitungsnetz im Gebäude überprüft und kommt auch hier zu dem Schluss, dass
es bei Veränderung der Dachflächen von bekiesten auf nicht bekieste Flächen durch den höheren Abflussbeiwert
von 0,5 auf 1 an verschiedenen Leitungsabschnitten wegen der dafür zu geringen
Rohrquerschnitte Probleme gibt. Auch wenn man das gesamte anfallende Dachwasser
betrachtet und durch begrünte Teilflächen rechnerisch kompensieren könnte, kommt
es in verschiedenen Teilleitungen zu Abflussproblemen durch zu geringe
Querschnitte.
Dies hat zur Folge, dass in Teilbereichen
eine Verstärkung der Regenwassersammelleitungen im Inneren des Gebäudes, der
Einbau eines geeignetes Regenwasserrückhaltesystem, welches noch geplant werden
muss, sowie die Stellung eines Regenwasser-Entwässerungsantrages bei der Stadt
Lüneburg notwendig werden. Zusammen mit den erforderlichen baukonstruktiven
Nebenarbeiten im Innenraum des Gebäudes, wie das Öffnen und wieder Verschließen
von Decken und Installationshohlräumen, Trockenbau- und Malerarbeiten ist mit
nicht unerheblichen Mehrkosten zu rechnen, die bisher in der Kostenschätzung
nicht berücksichtigt sind.
Die beteiligten Ingenieurbüros und die
Verwaltung empfehlen daher nach Abwägung und Prüfung des jetzigen
Planungsstands auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine
Wiedererrichtung der sanierten und gedämmten Dachflächen mit der ursprünglichen
Bekiesung in Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung von kleineren Teilflächen
in den unteren, sichtbaren Dachebenen.
Folgemaßnahmen am Entwässerungssystem wären entbehrlich und der Bestand bliebe unangetastet.
Durch die Wiedererrichtung der vorhandenen
Bekiesung entstehen keine Mehrkosten gegenüber der bisherigen Planung, da sich
das Abräumen und Entsorgen der Bekiesung gegenüber der Wiederverwendung des
Materials kostenneutral verhält.
Eine weitergehende Kompensation durch eine
Vergrößerung der Begrünungsflächen ist
bei den statisch begrenzten Dachlasten nicht möglich. Zugelassen werden
kann eine extensive Begrünung bis maximal 10 cm Schichtaufbau, die –
genauso wie eine bekieste Dachfläche - den Abflussbeiwert von 0,5 hat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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