Antrag an den Kreistag - 2007/162
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 07.06.2007 (Eingang 07.06.2007);Elbbrücke Amt Neuhaus / Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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12.06.2007
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 16.07.2007:
„Es wird unverzüglich geprüft, in welcher Form, an
welchem Ort und durch welches Gremium für den Bau einer Elbbrücke gesorgt
werden kann.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom
02.07.2007:
Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.07.2007:
„Die Verwaltung wird
gebeten:
1.) Maßnahmen zu
entwickeln und deren Kosten zu quantifizieren, die geeignet sind Verbesserungen
im Fährverkehr zu erreichen, zum Beispiel:
- Die Ertüchtigung der kreiseigenen Fähre ‚Amt
Neuhaus’,
- Verlängerung der Fährbetriebszeiten,
- Verbesserung der Fährtarife.
2.) Die Chancen und
Risiken der Fortsetzung des Rechtsstreites nach dem OVG-Urteil zum
Planfeststellungsbeschluss zu prüfen. Dabei sollte sie sich externen
juristischem Sachverstand bedienen.
3.) Gespräche mit den
betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis Lüchow-Dannenberg, Gemeinde Neu
Darchau) über eine konsensfähige Veränderung der geplanten Trassenführung zu
führen und die Frage der Mehrkosten inklusive ihrer Deckung zu klären.“
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der FDP-Kreistagsfraktion:
„Angesichts des Urteilsspruches des
OVG Lüneburg vom 6.6.2007 über Zuständigkeit und Bau der Brücke über die Elbe
vom Landkreis Lüneburg zum Amt Neuhaus besteht unverzüglicher Handlungsbedarf.
Diese Brücke ist eine moralische und wirtschaftliche Pflicht gegenüber dem Amt
Neuhaus, dessen Einwohner sonst durch die Rückgliederung zum Landkreis Lüneburg
nachhaltig Nachteile hinnehmen müssen. Es muss geprüft werden, auf welchem Wege
nach den jahrelangen Bemühungen des Landkreises Lüneburg endlich ein
Brückenschlag ermöglicht wird. Zu prüfen sind u.a..: die Zuständigkeit, die
möglichen Baustellen, die Finanzierung sowie Möglichkeiten, ein Einverständnis
des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erreichen.“
Anmerkung der Verwaltung vom 08.06.2007:
Gemäß der Geschäftsordnung des Landkreises
Lüneburg in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ausschuss über die Dringlichkeit
des Antrages zu beschließen. Der Antrag ist auf die Tagesordnung zu setzen,
wenn die Dringlichkeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln anerkannt wird.
Ergänzende Sachlage vom
02.07.2007:
Begründung der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD
zum Änderungsantrag vom 28.06.2007
(Eingang: 02.07.2007):
„Der im Fachausschuss empfohlene
Beschlussvorschlag enthält noch nicht den Punkt ‚rechtliche Schritte nach
dem OVG-Urteil’ und die Frage der Mehrkosten durch eine möglicherweise
zwingend erforderliche Trassenänderung. Zur Beurteilung der gesamten Situation
durch den Kreistag sind diese Punkte jedoch erforderlich.“
