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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
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Landkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Sebastian Ahlfaenger
Zuständigkeit nach Nachname: A - Fq
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
+49 4131 26 - 1708+49 4131 26 - 2708E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Zuständigkeit nach Nachname: Grundsicherung: Fr - Gö / Hilfe zum Lebensunterhalt: S- Z
Teamleitung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt
+49 4131 26 - 1760+49 4131 26 - 2760E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Elisheba Weiss
Zuständigkeit nach Nachname: Gp - Lä
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
+49 4131 26 - 1408+49 4131 26 - 2408E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Stefanie Niederreiner
Zuständigkeit nach Nachname: Lb - Rn
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
+49 4131 26 - 1290+49 4131 26 - 2290E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Karin Rieckmann
Zuständigkeit nach Nachname: Ro - Ü
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
+49 4131 26 - 1780+49 4131 26 - 2780E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Zuständigkeit nach Nachname: V - Z
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Vereinbaren Sie online einen TerminWer ist anspruchsberechtigt?
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die
- das 65. Lebensjahr vollendet bzw. eine andere besondere Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) sind
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können.