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Kindesschutz, Hilfen zur Erziehung und Sozialraumbüros

Direkt vor Ort zu sein, wenn Jugendliche, Kinder und Familien im Landkreis Unterstützung brauchen, ist der Grundgedanke der Sozialraumbüros. Die Büros sind flächendeckend in allen Gemeinden des Landkreises vertreten, um rund um das familiäre Leben zu informieren und beraten. 

In dem Bereich Weblinks gibt es Kontakte zu den Sozialraumbüros der einzelnen Gemeinden, Städte und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen in den Sozialraumbüros vor Ort.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Jugendhilfe und Sport
Fachdienst 51
Geschäftszimmer
04131 26-1718E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 200

Wann erreichen Sie uns?

Montag bis Donnertsag
8:30 Uhr bis 12:00Uhr
und
13:00 Uhr bsi 16:00 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Rufen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten an, können Sie uns gerne unter Angabe Ihrer Rufnummer und Ihres Namens eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Sie können auch eine E-Mail schreiben an: jugendamt@landkreis-lueneburg.de

Falls Gefahr in Verzug ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei unter der Rufnummer 110.

Themen und Angebote

Der Spezialdienst für Kindesschutz, Hilfen zur Erziehung und Sozialraumbüros (KES) des Landkreises Lüneburg koordiniert und strukturiert gemeinsam mit freien Trägern die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien und arbeitet an der stetigen Weiterentwicklung neuer Leistungen. Für die Sozialraumprojekte vor Ort sind die Samtgemeinden oder freien Trägern der Jugendhilfe im Auftrag und in Kooperation mit dem Fachdienst Jugendhilfe und Sport des Landkreises Lüneburg zuständig.

Im Spezialdienst KES im Landkreis Lüneburg Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig.

Wir beraten euch und Sie zu folgenden Themen:

  • Ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII
  • Hilfe für junge Erwachsene
  • Stationäre Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 35 a SGB VIII
  • Namensänderungen
  • Schulversäumnisangelegenheiten
  • Sichtung/Planung/Koordination von Angeboten der Jugendhilfe im Einzelfall und im Sozialraum
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  • Vormundschaftsgerichtshilfe
  • Einsätze bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
  • Inobhutnahme
  • Hilfen in Notsituationen § 20 SGB VIII

 

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