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Eine alte Frau wird umarmt und legt ihre alte Hand auf die Hände der Umarmenden.
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Alten- und Pflegeheime

Heimaufsicht

Der Landkreis Lüneburg ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde für alle teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Lüneburg (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege, vollstationäre Dauerpflege). 

Die Hansestadt Lüneburg nimmt diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.

Alle Informationen auf einen Blick

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Senioren und Behinderte
Sabine von Arnoldi
Senioren und Behinderte
04131 26-1676E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 128 // 2
Senioren und Behinderte
Rosa Deeks
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Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 126 // 2

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Auch Einrichtungen des sogenannten Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen können unter bestimmten Voraussetzungen Heime im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) sein.

Das Gesetz gilt nicht für Krankenhäuser, für Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, für Hospize sowie für Einrichtungen der Nachtpflege.

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