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Eine alte Frau wird umarmt und legt ihre alte Hand auf die Hände der Umarmenden.
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Alten- und Pflegeheime

Heimaufsicht

Der Landkreis Lüneburg ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde für alle teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Lüneburg (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege, vollstationäre Dauerpflege). 

Die Hansestadt Lüneburg nimmt diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Frau Deeks
Heimaufsicht
+49 4131 26 - 1214+49 4131 26 - 2214E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Frau von Arnoldi
Heimaufsicht
+49 4131 26 - 1676+49 4131 26 - 2676E-Mail senden

Dies sind unsere Leistungen:

Alle Dienstleistungen

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Auch Einrichtungen des sogenannten Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen können unter bestimmten Voraussetzungen Heime im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) sein.

Das Gesetz gilt nicht für Krankenhäuser, für Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, für Hospize sowie für Einrichtungen der Nachtpflege.

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