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Eine junge Hand auf der Hand einer alten Person, die sich auf einen Gehstock stützt.
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Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Volljährige, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, im Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung gemäß § 1814 BGB.

Alle Informationen auf einen Blick

Empfehlung geeigneter Betreuungspersonen

Die Betreuungsstelle unterstützt auf Anforderung das Betreuungsgericht und schlägt zum Beispiel geeignete Betreuungspersonen vor. Die Betreuungsstelle berät und unterstützt weiter ehrenamtliche Betreuungspersonen, Berufsbetreuerinnen und -betreuer und Bevollmächtigte bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus informiert die Betreuungsstelle Angehörige und Betroffene zu allen Fragen des Betreuungsrechts.

Möglichkeiten zur Vermeidung einer Betreuung

Die Behörde informiert auch über Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung und Maßnahmen der Vorsorge, zum Beispiel durch rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Die Betreuungsstelle bietet an, erstellte Vorsorgevollmachten und/oder Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 € zu beglaubigen.

Die Betreuungsstelle ist zuständig für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg.

Die Betreuungsstelle des Landkreises Lüneburg arbeitet eng mit dem Betreuungsverein Lüneburg zusammen. Dieser organisiert unter anderem im Auftrage des Landkreises das Fortbildungsangebot für ehrenamtlich und beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer. Über Wege und Voraussetzungen einer Betreuung, wie auch über die Tätigkeit als Betreuungsperson oder Bevollmächtigte/r, beraten der Betreuungsverein und die Betreuungsstelle.

Eine Betreuungsanregung sollte direkt beim Amtsgericht Lüneburg, Betreuungsgericht, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg erfolgen.

 

Registrierung von Berufsbetreuern

Wenn Sie von Berufs wegen andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden. Zuvor müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren lassen.

Online-Antrag zur Regsitrierung als Berufsbetreuer

Mitteilungspflichten von Berufsbetreuern gegenüber der Betreuungsstelle

Für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 25 Abs. 1 BtOG können Sie den unten stehenden Link nutzen.

Online-Mitteilungspflichten

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