Veterinäramt - Nutztiere und Tierhaltung
Geflügelpest im Landkreis Lüneburg - Biosicherheitsvorgaben beachten
In einem Kleinstbetrieb in Amt Neuhaus ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Der Tierbestand wurde bereits vorsorglich getötet, und der Landkreis Lüneburg hat den Betrieb gesperrt. Das positive Untersuchungsergebnis wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übermittelt. Mittlerweile hat das Friedlich-Löffler-Institut (FLI) das Untersuchungsergebnis abschließend bestätigt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Infektion durch zurückkehrende Zugvögel wahrscheinlich, da derzeit Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Europa zurückkehren. Eine Aufstallungspflicht wird vorerst nicht angeordnet. Geflügelhalterinnen und -haltern steht es jedoch frei, in Gebieten mit hohen Wildvogelvorkommen ihre Tiere während des Vogelzugs vorsichtshalber aufzustallen.
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bestehenden hygienischen Biosicherheitsvorgaben konsequent einzuhalten. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe auch das Tragen von Schutzkleidung, das Reinigen und die Desinfektion von Gerätschaften sowie das Unterbinden von Besucherverkehr. Grundsätzlich gilt: Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden.
Weiterhin ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Im Falle von vermehrten Todesfällen, verringerter Futter- oder Wasseraufnahme, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme müssen Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen. Das FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" enthält hilfreiche Hinweise für Kleinbestände und Hobbyhaltungen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
Weitere Infos zur Geflügelpest finden Sie hier.
Allgemeines
Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung von Nutztier- und Heimtierhaltungen sowie Tiertransporten nach tierschutzrechtlichen Kriterien.
Darüber hinaus gehört die Verhütung und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten zum Aufgabengebiet des Veterinäramtes. Hier informieren wir Sie über relevante Tierseuchen in unserer Region.
Hinweis: Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben finden Sie hier.
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Aktuelles
Einen aktuellen Überblick zum Thema Vogelgrippe (Geflügelpest) finden Sie hier.
Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus dem Ausland
Für nicht gelistete Drittländer (auch aus der Ukraine) gelten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 folgende Bedingungen:
a) Die Heimtiere müssen mittels Mikrochip / Transponder gekennzeichnet sein.
b) Die Heimtiere müssen eine gültige Tollwutimpfung aufweisen.
c) Es muss ein Test zum Nachweis von Tollwutantikörpern vorliegen (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Tollwutimpfung).
d) Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.
e) Die Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut müssen eingehalten werden.
f) Es muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden.
g) Die Einreise ist nur über bestimmte Einreiseorte möglich.
h) Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden.
Gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 können die Mitgliedsstaaten hiervon Ausnahmen zulassen.
Weitere Infos für Heimtiere aus der Ukraine finden Sie hier.
Für Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.
Information des Auswärtigen Amtes zu Fällen von
Tollwut in Polen
In Warschau sowie in der die Stadt umgebenden Woiwodschaft Masowien wurden im Jahr 2023 vermehrt Fälle von Tollwut bei Tieren (nicht nur bei Wildtieren, sondern auch bei Haustieren wie Katzen) gemeldet. Laut zuständigem Amtstierarzt gab es in dieser Region in 2021 über 110 Fälle, viele davon im Stadtgebiet von Warschau. Es wurden daher Pflichtimpfungen bei Katzen in den betroffenen Gebieten angeordnet. Für Hunde besteht in ganz Polen bereits eine Impfpflicht.
Das Jagen und Fangen von Wildtieren ist verboten. Eine Ausnahme bildet der sanitäre Abschuss von Wildschweinen.
Auf die Ansteckungsgefahr insbesondere von illegal aus Polen verbrachten Hunden und Katzen weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Zusammenhang hin. Tollwut ist eine Erkrankung, die bei Mensch und Tier immer tödlich verläuft, eine Heilung gibt es nicht, daher wird die Tollwut-Impfung von Hunden, Katzen und anderen empfänglichen Haustieren, wie Frettchen, dringend empfohlen.
Haltung von Minischweinen
Die Haltung von wenigen Schweinen sowie Minipigs und Hängebauchschweinen wird immer beliebter. Die Tiere können aber nicht wie Hunde gehalten werden - sie haben andere Ansprüche. Zudem ist ihre Haltung immer beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Über die wesentlichen Vorschriften informiert Sie das Merkblatt für Hobby-/Kleinstbetriebe, welches Sie im Downloadbereich auf der Seite "Registrierungs- und Anzeigepflicht von Tierhaltung" finden.





