Klassische Geflügelpest
Aktuelle Hinweise:
Bei einer am 12. Januar 2023 tot aufgefundenen Graugans aus dem nahen Umfeld von Hohnstorf (Elbe) wurde das Geflügelpestvirus (H5N1) nachgewiesen.
Derzeit gilt noch keine Aufstallungspflicht im Landkreis. Geflügelhalter sollten sich jedoch auf eine mögliche Stallpflicht in den kommenden Wochen vorbereiten.
Überregionale Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind für die voraussichtliche Dauer des Vogelzugs bis 31. März 2023 untersagt.
Zur Geflügelpest: Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen (siehe Merkblätter im Downloadbereich) strikt einhalten. Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf dieser Seite.
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Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügelpest-Risiko aktuell sehr hoch - Aufstallungspflicht wird wahrscheinlicher
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ruft alle Geflügelhalter dazu auf, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Der Grund: Bei einer Graugans aus dem nahen Umfeld von Hohnstorf (Elbe) ist als Todesursache das Geflügelpestvirus (H5N1) festgestellt worden. Eine Aufstallpflicht ist zurzeit noch nicht notwendig. Jedoch sollten Geflügelhalter die Bio-Sicherheitsmaßnahmen streng befolgen. So schützen sie die eigenen Tiere und verhindern eine Ausbreitung des Virus.
Maßnahmen für die Geflügelhaltung: Biosicherheitsmaßnahmen
Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es sollte Schutzkleidung nur für die Geflügelhaltung getragen werden und das Schuhwerk vor und nach dem Betreten der Geflügelhaltung gereinigt und desinfiziert werden. Weitergehende Informationen finden Sie weiter unten sowie im Downloadbereich: "Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügelhobbyhaltung" und "Merkblatt - Schutzmaßregeln gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen".
Auch vom mobilen Geflügelhandel im Reisegewerbe geht eine hohe Gefahr der Seuchenverschleppung aus. Es sollte daher nur nachweislich (aktuelle tierärztliche Bescheinigung, aktuelle Laborergebnisse) gesundes Geflügel erworben werden. In bestehenden Sperrzonen um Geflügelpest-Ausbruchsbetriebe herum ist der mobile Handel ebenso wie andere Verbringungen von Geflügel verboten
Alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen sind beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dabei ist anzugeben, ob das Geflügel nur im Stall oder auch im Freiland gehalten wird. Halterinnen und Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen.
Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen bis Ende März untersagt
Bei Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen werden Tiere aus unterschiedlichen Herkünften zusammengeführt, so dass diese Veranstaltungen ein besonderes Risiko der Seuchenverschleppung bergen. So wurde im Rahmen einer überregionalen Geflügelausstellung mit 241 Ausstellern in Mecklenburg-Vorpommern die Geflügelpest in mehrere Rassegeflügelbestände verschleppt. Dieses Ausbruchsgeschehen macht eine Beschränkung der Durchführung von überregionalen Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen aufgrund des hohen Infektionsrisikos für die voraussichtliche Dauer des Vogelzugs erforderlich. Sie sind daher bis 31. März 2023 untersagt worden.
Größte bisher beobachtete Geflügelpest-Epidemie
Die Geflügelpest-Epidemie der Jahre 2021 und 2022 dauert auch 2023 weiter an – es ist die größte bisher beobachtete Epidemie.
Im Landkreis Lüneburg wurde bei einer am 12. Januar 2023 verendet aufgefundenen Graugans das hochpathogene Geflügelpestvirus (H5N1) nachgewiesen. Am 04.01.2023 wurde in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Elbregion das HPAI-Virus nachgewiesen. In Niedersachsen wurde seit dem 1. Juli 2022 in 96 Fällen (Stand 23. Januar 2023) der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Dabei wurde stets das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Betroffen sind u.a. 38 Geflügelhaltungen mit allen Geflügelarten (Puten, Hühner, Enten, Gänse) in gewerblichen Haltungen, einige Hobbyhaltungen und ein Tierpark.
Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI besteht daher derzeit ein hohes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen und ein hohes Risiko der Verschleppung der Geflügelpest zwischen Betrieben (Sekundärausbrüche).
Weitere Informationen
Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?
Zu den Bio-Sicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem,
- Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken,
- kein Oberflächenwasser für das Tränken zu nutzen, wenn Wildvögel dazu Zugang haben,
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und
- Schutzkleidung vor dem Betreten der Geflügelhaltung anzulegen und jene nach dem Verlassen abzulegen sowie
- Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Händen und Gerätschaften vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Geflügelhaltung.
Was mache ich bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand?
Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise einer erhöhten Sterblichkeit, einem Rückgang der Gewichtszunahmen oder der Legeleistung, ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. In diesen Fällen sind veterinärmedizinische Untersuchungen, u.a. Probenentnahmen für Laboruntersuchungen, zum Ausschluss der Geflügelpest vorzunehmen.
Was mache ich, wenn ich einen verendeten Vogel finde?
Verendete Wildvögel dem Veterinäramt melden
Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 4131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen.
Welche Tierarten sind empfänglich?
Zu den besonders empfänglichen Tierarten gehören Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhuhn), Uferschnepfe.