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Eine Hühnergruppe im abgesperrten Freilaufgelände.
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Klassische Geflügelpest

Aktuelle Hinweise: 

Bei einer am 12. Januar 2023 tot aufgefundenen Graugans aus dem nahen Umfeld von Hohnstorf (Elbe) wurde das Geflügelpestvirus (H5N1) nachgewiesen

Derzeit gilt keine Aufstallungspflicht im Landkreis. Geflügelhalter sollten jedoch grundsätzlich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereitet sein.

Zur Geflügelpest: Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen (siehe Merkblätter und Empfehlungen im Downloadbereich) strikt einhalten. Aktuelle Informationen zur Lage der Geflügelpest sowie Merkblätter zur Biosicherheit finden sich auch auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Alle Informationen auf einem Blick

Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen

Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 15.11.2023 gab es in Deutschland im Oktober 2023 keine Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) beim Hausgeflügel. Seit Mitte Oktober wurden jedoch wieder vermehrt Ausbrüche der HPAI bei Hausgeflügel in Polen, Rumänien, Bulgarien, dem Vereinigten Königreich, Dänemark und Ungarn gemeldet. Die Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln nehmen seit Mitte Oktober in Europa einschließlich Deutschland ebenfalls wieder zu, wobei überwiegend Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne) betroffen sind.

Das FLI bestätigt für Deutschland auch in diesem Jahr die ganzjährige Präsenz des Virus der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 (HPAIV H5N1).

Im Rahmen des Herbstvogelzuges wird es zu einer erhöhten Bewegungsdynamik (auch über größere Entfernungen) und zu höheren Beständen an den Rastplätzen für migrierende Wasservogelarten kommen. Abhängig von den Temperaturen ist nach Einschätzung des FLI etwa ab Mitte Oktober mit dem höchsten Stand der Wasservogelpopulationen zu rechnen. Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung stellen günstige Bedingungen für das Überdauern des HPAIV und damit für Neueinträge aus Skandinavien, dem Baltikum und Ost- und Zentralrussland dar.

In Niedersachsen wurde am 28.10.2023 der Ausbruch der niedrig pathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5 (LPAI H5) in einer Geflügelhaltung im Landkreis Cuxhaven festgestellt.

Am 18.11.2023 wurde der Ausbruch der HPAI Subtyp H5N1 in einer Hobbyhaltung im Landkreis Cuxhaven festgestellt. Es handelt sich um den ersten Ausbruch der HPAI in Niedersachsen seit dem 24.02.2023. Am 21.11.2023 wurde im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Ausbruch der HPAI Subtyp H5N1 in einer Putenhaltung festgestellt.

Diese Entwicklung belegt das vom FLI festgestellte hohe Risiko eines Eintrages der HPAI H5 in Geflügelhaltungen. 

Maßnahmen für die Geflügelhaltung: Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Geflügelhalter sind durch das EU-Tiergesundheitsrecht  zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit in eigener Verantwortung verpflichtet. Dabei ist die Vermeidung des direkten und indirekten Kontaktes (z.B. durch verunreinigte Einstreu, Schuhwerk, Schubkarren etc.) zu Wildvögeln von wesentlicher Bedeutung. Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es sollte Schutzkleidung nur für die Geflügelhaltung getragen werden und das Schuhwerk vor und nach dem Betreten der Geflügelhaltung gereinigt und desinfiziert werden. Weitergehende Informationen finden Sie weiter unten sowie im Downloadbereich, insbesondere wird auf den Empfehlungskatalog des FLI mit Maßnahmen gegen einen Eintrag der HPAI hingewiesen.

Alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen sind beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dabei ist anzugeben, ob das Geflügel nur im Stall oder auch im Freiland gehalten wird. Halterinnen und Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen.

Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe) sollten nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung ermöglicht werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkünfte und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden.

Größte bisher beobachtete Geflügelpest-Epidemie

Die Geflügelpest-Epidemie der Jahre 2021 und 2022 dauert auch 2023 weiter an – es ist die größte bisher beobachtete Epidemie. 

Im Landkreis Lüneburg wurde bei einer am 12. Januar 2023 verendet aufgefundenen Graugans das hochpathogene Geflügelpestvirus (H5N1) nachgewiesen. Am 04.01.2023 wurde in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Elbregion das HPAI-Virus nachgewiesen. In Niedersachsen wurde im Landkreis Cuxhaven Ende Oktober in einer Mastelterntier-Haltung H5N4 nachgewiesen; am 18.11.2023 wurde ebenfalls im Landkreis Cuxhaven in einer kleineren Privathaltung H5N1 nachgewiesen. Im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 21.11.2023 in einem Putenmast-Bestand der Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Europa steigt seit Oktober wieder an.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI besteht daher derzeit ein hohes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen und ein moderates Risiko der Verschleppung der Geflügelpest zwischen Betrieben (Sekundärausbrüche).

Weitere Informationen

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?

Zu den Bio-Sicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem,

  1. Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken,
  2. kein Oberflächenwasser für das Tränken zu nutzen, wenn Wildvögel dazu Zugang haben,
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und
  4. Schutzkleidung vor dem Betreten der Geflügelhaltung anzulegen und jene nach dem Verlassen abzulegen sowie
  5. Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Händen und Gerätschaften vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Geflügelhaltung.

Was mache ich bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand?

Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise einer erhöhten Sterblichkeit, einem Rückgang der Gewichtszunahmen oder der Legeleistung, ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. In diesen Fällen sind veterinärmedizinische Untersuchungen, u.a. Probenentnahmen für Laboruntersuchungen, zum Ausschluss der Geflügelpest vorzunehmen.

Was mache ich, wenn ich einen verendeten Vogel finde?

Verendete Wildvögel dem Veterinäramt melden

Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 4131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. 

Welche Tierarten sind empfänglich?

Zu den besonders empfänglichen Tierarten gehören Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhuhn), Uferschnepfe.

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