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Kleiner Waffenschein
Den „Kleinen Waffenschein" gibt es seit dem 1. April 2003. Er berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Führen von erlaubnisfreien Waffen in der Öffentlichkeit. Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte, etc.) ist generell verboten.
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
04131 26-1313E-Mail sendenGebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail sendenGebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail sendenGebäude 12 - Zimmer 001 // 1
Wann erreichen Sie uns?
Sie erreichen uns grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Anträge für die Waffen- und Jagdbehörde können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache in der Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg abgeben oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg senden.
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