Schießstättenerlaubnis
Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen oder diese in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Wann erreichen Sie uns?
Sie erreichen uns grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Anträge für die Waffen- und Jagdbehörde können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache in der Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg abgeben oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg senden.
Hier finden Sie weiterführende Links:
Voraussetzungen
Eine Schießstätte ist eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schießwaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient.