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Schießstättenerlaubnis
Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen oder diese in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Alle Informationen auf einen Blick
Ansprechpersonen
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Herr Janssen
Zuständigkeit nach Nachname: Schwarzarbeitsbekämpfung bei Handwerk und Gewerbe, Prostituiertenschutz, Schießstättenerlaubnis
+49 4131 26 - 1452+49 4131 26 - 2452E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail sendenÖffnungszeiten
Dies sind unsere Öffnungszeiten:
Die Waffenbehörde bleibt vorerst geschlossen. Anträge senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail zu oder werfen sie in den Hausbriefkasten am Gebäude 12 ein.
Unser Standort: Gebäude 12 - Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg
Weblinks
Hier finden Sie weiterführende Links
Voraussetzungen
Eine Schießstätte ist eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schießwaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient.