Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Die Spur eines Wildschweines im Boden.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Monitoring und Beprobung von Schwarzwild

Beproben Sie...

  • jedes erlegte Wildschwein sowie jedes Stück Fallwild und Unfallwild
  • jedes vor dem Schuss auffällige Stück (krank, stark abgekommen, verhaltensgestört, unterentwickelte Frischlinge und ähnliches).
  • alle Stücke, die beim Versorgen Auffälligkeiten zeigen.

Alle Informationen auf einem Blick

Probennahme

Ausführliche Informationen zur Probennahme finden Sie im entsprechenden Merkblatt im Downloadbereich. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Vorrangig beproben Sie per Blutprobe. Dazu nutzen Sie das entsprechende Blutröhrchen.
  • Bei der Beprobung von Fallwild können Sie auch 2 Tupfer verwenden.
  • Alternativen: Organproben (Milz, Niere, Lymphknoten, Rachenmandel), bei kleinen Stücken: den ganzen Tierkörper, bei Fund von Skelettresten: Röhrenknochen, Brustbein oder Reste einer Gliedmaße.
  • Bei auffälligen Stücken nehmen Sie immer eine Blut- und Organprobe und nur im Notfall beproben Sie mit 2 Tupfern.

Hinweise

  • Das Probematerial erhalten Sie beim Veterinäramt Lüneburg oder bei Ihrem Hegering.
    Einfach bei Abgabe der nächsten Trichinenprobe ein Probenset mitnehmen, ein Set von einer anderen Jägerin oder einem anderen Jäger mitbringen lassen oder den Hegeringleiter anrufen.
  • Packen Sie das Probematerial (auslauf-)sicher ein.
  • Legen Sie jeder Probe einen Probenbegleitschein bei. Probenbegleitschein öffnen
  • Für das Suchen und Beproben von Fallwild und schwerkrankem Schwarzwild erhalten Sie Ausgleichszahlungen.
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Aktuelles Angebot für die Drückjagden:

ASP-Probenahmen bei Gesellschaftsjagden

Die durchführenden Verantwortlichen von Gesellschaftsjagden bittet das Veterinäramt Lüneburg darum, von jedem erlegten Stück Schwarzwild eine ASP-Probe zu nehmen. Bei sehr großen Strecken ist es möglich nur von einem Teil der Strecke Proben zu nehmen.  
Hierfür besteht die Möglichkeit, vor Durchführung der Jagd in Absprache mit dem Veterinäramt unter der o. a. Telefonnummer entsprechend ausreichende Sammel-ASP-Probensets zu erhalten. Hierzu melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Veterinäramt. Die Ausgabe der Sammel-Probensets kann auch außerhalb der Trichinenprobenannahmezeiten erfolgen. Darüber hinaus bietet das Veterinäramt nach vorheriger Absprache auch die Abholung der Proben an dem auf die Gesellschaftsjagd folgenden Arbeitstag innerhalb der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag 08:30 bis 11:30 Uhr und Dienstag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr an. Dies ist bitte unbedingt vor der Jagd mit dem Veterinäramt abzusprechen, damit die Abholung auch reibungslos organisieren werden kann. Es wird um Verständnis gebeten, dass dieses Angebot nur für Gesellschaftsjagden gilt.

WilKEA (Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App)

Im Zuge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in verschiedenen Bundesländern wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die App WilKEA (Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App) entwickelt, um die Daten des Probenbegleitscheins zur Untersuchung von Wildschweinen digital über mobile Endgeräte (Smartphones oder Tablets) mit Android- oder IOS-Software zu erfassen.

Die erfassten Daten werden dabei in die HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) hochgeladen und stehen so den Veterinärämtern und Untersuchungslaboren zur Verfügung.

Zur Nutzung der App ist eine Registrierung mit Passwort in der HIT-Datenbank und der Erwerb spezieller Wildursprungsmarken mit QR-Code beim Veterinäramt erforderlich.

Videos zur Anwendung, Nutzerhandbuch, FAQs etc. stehen unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/wilkea/wilkea-196873.html zur Verfügung.

 

Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenem und von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild

Der oder dem Jagdausübungsberechtigten wird gem. § 2 Abs. 1 der Niedersächsische Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) auf Antrag für die Beprobung eines Stückes Schwarzwild, das in ihrem oder seinem in Niedersachsen gelegenen Jagdbezirk verendet aufgefunden wurde oder das in einem solchen Jagdbezirk erlegt wurde und auf eine Erkrankung hinweisende Auffälligkeiten zeigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro gewährt. Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Beprobung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 der Schweinepest-Monitoring-Verordnung erfasst und das Stück Schwarzwild ordnungsgemäß entsorgt wurde. Erfolgt die Erfassung der Beprobung über eine vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellte Applikation (WilKEA), so beträgt die Aufwandsentschädigung 175 Euro. Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 1 zu verwenden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Nutztiere und Tierhaltung

Jagd

Ordnungswidrigkeiten

Geldwäsche-Prävention

Grundstücksverkehr

Schwarzarbeit

Prostituiertenschutz

Waffenangelegenheiten