Förderprogramme
für Erneuerbare
Energien im Landkreis
Bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Landkreis Lüneburg werden Sie vielseitig unterstützt. Sowohl die Hansestadt als auch die Gemeinden und Samtgemeinden bieten Förderprogramme für Anlagen für Erneuerbare Energien an. Dabei handelt es sich vor allem um Unterstützung bei der Anschaffung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen.
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Förderprogramme der Hansestadt
Die Hansestadt Lüneburg hat in den letzten Jahren verschiedene Förderrichtlinien veröffentlicht, um das Stadtklima zu verbessern und einen Anstoß für umfassende Sanierungsmaßnahmen zu geben bzw. den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Förderprogramme der Kommunen
Die (Samt-)Gemeinden im Landkreis Lüneburg bieten Förderprogramme für solarthermische Anlagen und Photovoltaikanlagen an. Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung. Bei der Installation von Solarthermieanlagen erhalten diese eine bestimmte Förderung je qm der Solarkollektoren bzw. je Anlage und Wohneinheit.
Die Förderung muss bei der jeweiligen Kommune beantragt werden, in der die Anlage errichtet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel über eine Förderung.
Antragsberechtigt sind in der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe, die über die fachliche Qualifikation zur Installation von thermischen Solaranlagen verfügen. Zahlungsempfänger ist der jeweilige Nutzungsberechtigte des Grundstückes, für das ein Antrag gestellt wurde. Die Bewilligung des Zuschusses ersetzt nicht möglicherweise erforderliche behördliche Genehmigungen (zum Beispiel Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen). Soweit zur Durchführung des Vorhabens öffentliche Genehmigungen vorgeschrieben sind, müssen diese bei Antragstellung vorgelegt werden.
Weitere Informationen zu den kommunalen Förderprogrammen erhalten Sie im Bereich Downloads. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde.
Hinweise zu Förderprogrammen verschiedener Institutionen wie bspw. der Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie auf den Unterseiten zu den verschiedenen Erneuerbaren Energien.
Mehr Informationen zu den lokalen Förderprogrammen
Hansestadt Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg fördert neben dem Einsatz regenerativer Energien (Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen) auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilien- und Reihenhäusern sowie von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Dazu zählen beispielsweise der Austausch von Fenstern und Außentüren. Die maximale Förderung beträgt 1.000 Euro.
Auch bezuschusst die Hansestadt die Herstellung von Dach- und Fassadenbegründung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro für Dachbegrünung bzw. 500 Euro für Fassadenbegrünung pro Antragsteller.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg.
Samtgemeinde Scharnebeck
Solaranlagen zur Warmwassererwärmung werden in der Samtgemeinde Scharnebeck pro Wohneinheit mit 300 Euro bezuschusst. Es werden maximal drei Wohneinheiten pro Jahr gefördert.
Die Samtgemeinde Scharnebeck bezuschusst die Anlage von Dachbegrünungen für private und für gewerbliche Bauten. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 10 m² groß sein. Die maximale Förderungshöhe beträgt 500 Euro pro Dach.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Scharnebeck.