Schülerbeförderung
Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind.
Anspruchsgrundlage besteht nach § 114 NSchG in Verbindung mit der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg.
Ansprechpartner, Downloads und Weblinks
Wir helfen Ihnen weiter!
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Informationen und Anträge
Informationen zum Schuljahr 2025/2026
Die Busfahrkarten werden durch die Schulen ausgegeben. Bitte stellen Sie den Antrag bis spätestens zum 18. Mai 2025 online:
Antrag Schülerfahrkarte 2025/2026
Flyer zur Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg
Die Busfahrkarten sind kostenlos, nur für die Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) und die Berufsbildenden Schulen gibt es eine monatlichen Zuzahlung von derzeit 15 €.
Für den Schulweg dürfen auch Linienbusse genutzt werden.
Informationen und Hilfe zu Bund ID
Grundschule Klassenstufen 1-4
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• die Entfernung von der Wohnung zum Haupteingang der Schule, in dessen Schulbezirk sie liegt, mehr als 2 km Fußweg beträgt,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 2 km nicht zu Fuß bewältigt werden können,
• eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 NSchG vorliegt und die 2 km überschritten werden,
• eine Schule nach § 63 Abs. 4 besucht wird und die 2 km überschritten werden.
Es liegt noch keine Schülerfahrkarte vor:
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarten werden über die Schulen ausgegeben.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte ausgegeben und es liegt ein Umzug, Schulwechsel oder Wiederholung der Klassenstufe vor
Link Antrag Änderung vorliegender Daten
Ist die Schülerfahrkarte verloren gegangen oder sie hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsgebühr 20,00 €), können Sie eine Ersatzfahrkarte beantragen.
Die Fahrkarten werden über die Schulen ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Alle Fahrkarten werden nach Ende der 4. Klasse automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt und müssen zum Wechsel in die zukünftige Klasse 5 neu beantragt werden.
Weiterführende Schulen Klassenstufen 5-6
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• die Entfernung von der Wohnung zum Haupteingang der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (z. B. Gymnasium, Oberschule, IGS, Realschule, Hauptschule) 3 km überschreitet,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 3 km nicht zu Fuß bewältigt werden können.
Wird eine nicht nächstgelegene Schule der gewählten Schulform besucht, ist eine fristgerechte Anmeldung an der nächstgelegenen Schule nachzuweisen.
Es liegt noch keine Schülerfahrkarte vor:
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarten werden über die Schulen ausgegeben.
Mein Kind hat/hatte bis zur 4. Klasse eine Schülerfahrkarte und erfüllt die o. g. Kriterien ebenfalls ab Klasse 5:
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte für die weiterführende Schule ausgegeben und es liegt ein Umzug, Schulwechsel oder Wiederholung einer Klassenstufe vor.
Die Schülerfahrkarte ist verloren gegangen oder hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsgebühr 20,00 €)
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Ist die nächstgelegene Schule über 3 km, aber unter 4 km entfernt, wird die Fahrkarte nach Ende von Klassenstufe 6 ohne weitere Nachricht gekündigt.
Alle anderen Fahrkarten behalten bis zum Ende von Klassestufe 10 ihre Gültigkeit und werden anschließend automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt. Es ist somit kein erneuter Antrag für den Wechsel von Klassenstufe 6 auf 7 nötig.
Weiterführende Schulen Klassenstufen 7-10
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• die Entfernung von der Wohnung zum Haupteingang der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (z. B. Gymnasium, Oberschule, IGS, Realschule, Hauptschule) 4 km überschreitet,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 4 km nicht zu Fuß bewältigt werden können.
Liegt noch keine Schülerfahrkarte vor
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
• Liegt bereits eine Schülerfahrkarte aus den Klassenstufen 5/6 vor und die o. g. Anspruchsvoraussetzungen werden erfüllt
Fahrkarte ihre Gültigkeit. Es ist in diesem Fall keine zusätzliche Antragstellung notwendig.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte für die weiterführende Schule ausgegeben und es liegt ein Umzug, Schulwechsel oder Wiederholung einer Klassenstufe (7-10) vor
Die Schülerfahrkarte ist verloren gegangen oder hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsbebühr 20,00 €)
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Alle Fahrkarten werden nach Ende von Klassestufe 10 automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt.
Hauptschule Bleckede Klassenstufe 10
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• die Entfernung von der Wohnung zur Hauptschule Bleckede 4 km überschreitet,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 4 km nicht zu Fuß bewältigt werden können.
Beim Übergang von Klassenstufe 9 in 10 muss für die Haptschule Bleckede ein neuer Antrag gestellt werden.
Liegt noch keine Schülerfahrkarte vor
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte für die 10. Klasse der Hauptschule Bleckede ausgegeben und es liegt ein Umzug oder Wiederholung der Klassenstufe 10 vor
Die Schülerfahrkarte ist verloren gegangen oder hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsbebühr 20,00 €)
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Alle Fahrkarten werden nach Ende von Klassestufe 10 automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt.
Gymnasiale Oberstufe Jahrgänge 11-13 (zuzahlungspflichtig)
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• die Entfernung von der Wohnung zum Haupteingang der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (z. B. Gymnasium, IGS) 5 km überschreitet,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 5 km nicht zu Fuß bewältigt werden können,
• eine Zuzahlung von monatlich 15,00 € im Voraus für den beantragten Zeitraum geleistet wird. Der Betrag wird Ihnen in einem gesonderten Bescheid mitgeteilt. Gestellte Anträge sind bindende Willenserklärungen, bei Nichtzahlung wird der fällige Betrag gemahnt und vollstreckt. Teilnehmer am Buslotsenprojekt sind von der Zuzahlung befreit.
Es liegt noch keine Schülerfahrkarte für das aktuelle oder bevorstehende Schuljahr vor:
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Es liegt bereits eine Schülerfahrkarte bis Klasse 10 vor und die o. g. Kriterien werden ebenfalls erfüllt:
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte für das aktuelle Schuljahr ausgegeben und es liegt ein Umzug oder Schulwechsel vor
Die Schülerfahrkarte ist verloren gegangen oder hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsbebühr 20,00 €)
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Alle Fahrkarten werden nach jedem Schuljahr automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt. Es muss für jedes neue Schuljahr ein neuer Antrag auf eine zuzahlungspflichtige Schülerfahrkarte gestellt werden.
Fahrkarte für das bevorstehende Schuljahr beantragen
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Berufsbildende Schulen
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, wenn
• keine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert wird,
• die Entfernung von der Wohnung zum Haupteingang der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (in diesem Fall Berufsschule) 5 km überschreitet,
• eine fachärztlich attestierte Beeinträchtigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die 5 km nicht zu Fuß bewältigt werden können,
• kein Realschulabschluss vorliegt (nicht zuzahlungspflichtig),
• bereits ein Realschulabschluss vorliegt, eine Zuzahlung von monatlich 15,00 € im Voraus für den beantragten Zeitraum geleistet wird. Dieser wird Ihnen in einem gesonderten Bescheid mitgeteilt. Gestellte Anträge sind bindende Willenserklärungen, bei Nichtzahlung wird der fällige Betrag gemahnt und vollstreckt.
Es liegt noch keine Schülerfahrkarte für das aktuelle oder bevorstehende Schuljahr vor.
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Es wurde bereits eine Schülerfahrkarte für das aktuelle Schuljahr ausgegeben und es liegt ein Umzug oder Schulwechsel vor:
Die Schülerfahrkarte ist verloren gegangen oder hat eine optische Beschädigung (Bearbeitungsgebühr 20,00 €).
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Liegt kein Verlust und keine Beschädigung vor, sie funktioniert aber dennoch nicht, schicken Sie ein Foto von der Vorder- und Rückseite der Fahrkarte an schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de.
Alle Fahrkarten werden nach jedem Schuljahr automatisch durch den Landkreis Lüneburg gekündigt. Es muss für jedes neue Schuljahr ein neuer Antrag auf eine zuzahlungspflichtige Schülerfahrkarte gestellt werden.
Fahrkarte für das bevorstehende Schuljahr beantragen
Anträge für das neue Schuljahr 2025/2026 können ab sofort gestellt werden.
Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung (Berufsschule)
Auszubildende haben keinen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte über den Landkreis Lüneburg.
Die benötigte Fahrkarte müssen Sie privat über den hvv beziehen.
Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Erstattung von Fahrtkosten im Betriebspraktikum
Mietwagenbeförderung
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar und kann zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.
Anschreiben und Antrag zur Mietwagenbeförderung
Alle Anträge auf einen Blick
Online-Erstantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
Bitte lesen Sie die Informationen, die im Online-Antrag zur Schülerfahrkarte ausgeführt werden, gründlich durch und folgen Sie den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt. Nach vollständiger Eingabe und Bestätigung des Antrages wird dieser dem Team der Schülerbeförderung weitergeleitet und für Sie bearbeitet.
Online-Ersatzantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
Für die Ersatzausstellung einer Schülerfahrkarte (z.B. bei Verlust oder optischer Beschädigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.
Link zum Online-Antrag Ersatzkarte: https://lklg.eu/ersatzkarte
Die Fahrkarte wird über die Schule ausgegeben.
Bitte stellen Sie keinen Antrag bei einer offensichtlich nicht beschädigten hvv Card. Schicken Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite von der hvv Card per Mail an: schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de
Änderungsantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
Diesen Antrag nur für Änderungen der persönlichen Daten im laufenden Schuljahr ausfüllen, wenn bereits eine Schülerfahrkarte mit ein-/mehrjähriger Gültigkeit über den Landkreis Lüneburg ausgehändigt wurde und kein Verlust vorliegt.
Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten
Antrag Mietwagenbeförderung
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.
Antrag und Anschreiben Mietwagenbeförderung für das Schuljahr 2025/2026