Beschlussvorschlag:
Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Schülerbeförderung wird beschlossen.
Aktualisierter Beschlussvorlag vom 11.01.2018:
Keiner
Beschluss:
Im nächsten Schulausschuss wird über die Höhe der Kostenerstattung für Eltern beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Schülerbeförderung wird, mit Änderung des § 5 (Notwendige Aufwendungen), beschlossen.
In § 5 der Satzung wird die Kostenerstattung für Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule fahren, von 0,25 € auf 0,30 € erhöht.
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