Der Landkreis Lüneburg gewährt der Hafen Lüneburg GmbH für den laufenden Betrieb des Unternehmens im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR. Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 571-000 „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“, Position 18 -„Transferaufwendungen“ in Höhe von 20.000 EUR wird gemäß § 117 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
11.04.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg gewährt der Hafen Lüneburg GmbH für den laufenden Betrieb des Unternehmens im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR. Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 571-000 „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“, Position 18 -„Transferaufwendungen“ in Höhe von 20.000 EUR wird gemäß § 117 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
23.04.2018 - Kreisausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
23.04.2018 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg gewährt der Hafen Lüneburg GmbH für den laufenden Betrieb des Unternehmens im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR. Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 571-000 „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“, Position 18 -„Transferaufwendungen“ in Höhe von 20.000 EUR wird gemäß § 117 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.