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Ordnungsrechtliche Verfahren
Die Bauaufsichtsbehörde prüft Hinweise auf vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen das Baurecht. Verstöße sind zum Beispiel ungenehmigte Errichtungen oder Änderungen baulicher Anlagen (sogenannte Schwarzbauten) sowie ungenehmigte Nutzungsänderungen. Liegt ein Verstoß vor, so kann die Bauordnungsbehörde je nach Sachverhalt mit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung, Untersagung oder anderweitigen Anordnungen reagieren.
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Landkreis Lüneburg
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
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