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Auf einem bauplan liegen ein Bauhelm, eine Brille, Postits, ein Stift und eine Brille.
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Baulastenverfahren

Die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eines Grundstücks kann sich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig bereiterklären, bestimmte Pflichten in Bezug auf ein Grundstück zu übernehmen (Baulasten). Die Bauaufsichtsbehörde verzeichnet Baulasten in einem amtlichen Baulastenverzeichnis und erteilt hieraus Auskünfte.

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Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
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Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 108
Bauen
Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 106

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In Deutschland geläufige Beispiele für Baulasten sind:

  • Abstandsflächenbaulast
    Die Grundstückseigentümer übernehmen einen Teil der Abstandsfläche, die eigentlich von den Nachbarn eingehalten werden muss.
  • Anbaubaulast
    Hier sind die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, grenzständig an ein oder mehrere Nachbargebäude anzubauen.
  • Erschließungsbaulast
    Bestimmte Flächen eines Grundstücks können durch einen Dritten als Zufahrt oder Durchfahrt genutzt werden.
  • Stellplatzbaulast
    Die Eigentümer eines Grundstücks müssen die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte dulden.
  • Überfahrbaulast
    Diese wird eingetragen, wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt zu einem anderen Grundstück gewährleistet sein muss.

Baulastenauskunft

Grundsätzlich ist es möglich, bei uns Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten. In Kürze wird diese Leistung auch digital abrufbar sein. Zu diesem Zweck werden die Akten derzeit nach und nach digitalisiert. Dies führt dazu, dass nicht immer alle Akten auf Abruf zur Verfügung stehen und wir Anfragen nicht immer zeitnah bedienen können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. 

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