Wohngeld
Beim Wohngeld handelt es sich um eine sozialstaatliche Leistung, die als individueller familienorientierter Zuschuss für Mieter und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird.
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Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für das selbst genutzte Wohneigentum nach dem Wohngeldgesetz geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Größe des Wohngeldhaushalts, dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung bei selbstnutzenden Eigentümern. Als Miete wird die Bruttokaltmiete, d.h. die Nettokaltmiete zzgl. kalter Betriebskosten, berücksichtigt.
Zum 01.01.2022 trat die Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes in Kraft. Unter anderem erhöhen sich damit die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach den Wohngeldgesetz.
Antragstellung:
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Erläuterungen erhalten Sie in der Wohngeldstelle. Die wichtigsten Formulare können Sie auch nachstehend aufrufen. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie: Für das Stadtgebiet ist die Hansestadt Lüneburg zuständig:
- Hansestadt Lüneburg: Vermittlung, 04131 309 - 0, Auf dem Klosterhof (Wohngeldstelle), 21335 Lüneburg