Jugendschutz und Prävention
Das Team der Jugendpflege ist ansprechbar für alle Fragen rund um den Jugendschutz.
Der Landkreis ist Träger des Projektes PACE, die Beratung für Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren machen, unterstützt mit HaLT - Hart am Limit Prävention zu Alkohol und Mischkonsum und arbeitet mit anderen Netzwerken und Trägern zusammen. Auch fördert der Landkreis Seepferdchenkurse - so dass alle sicher wieder auftauchen.
Alle Informationen auf einen Blick
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Wann erreichen Sie uns?
Das Büro kann aufgrund von Außendienstterminen nicht immer besetzt sein. Sie können gerne per Mail ( jugendpflege@landkreis-lueneburg.de ) direkt Kontakt aufnehmen oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen gerne zurück.
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Jugendschutz und Prävention
Im Bereich Jugendschutz arbeitet der Landkreis in den entsprechenden Netzwerken mit.
Pro-Aktiv-Center (PACE) Landkreis Lüneburg
Das Projekt PACE ist eine wichtige Anlauf- und Beratungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene in problematischen Lebenslagen, die schnell und unkompliziert Hilfe benötigen. Junge Leute kommen hierher, wenn sie eine Arbeit oder eine Ausbildung suchen, wenn sie auf Wohnungssuche sind oder wenn sie Schulden oder Probleme im Elternhaus haben. Auch bei der Antragstellung zur Existenzsicherung hilft das PACE und bietet Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Die Angebote des PACE sind vertraulich und kostenfrei.
Das Pro-Aktiv-Center Lüneburg wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Niedersachsen.
Drogenprävention und gesetzlicher Jugendschutz
Im Projekt HaLT - Hart am Limit unterstützt der Landkreis Lüneburg das Projekt der drops, so dass Familien, in denen ein Kind eine Alkoholvergiftung erlebt hat, ein Gesprächsangebot bekommen.
Die aktuellen Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz finden Sie hier:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/kinder-jugendschutz
Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes oder Jugendlichen
Die Jugendpflege im Landkreis Lüneburg bewilligt Ausnahmen vom Verbot der Kinderarbeit, z.B. wenn Kinder und Jugendliche sich in Funk, Fernsehen oder Fotoshootings einbringen. Dafür bekommen die Eltern die notwendigen Formulare von den Castingagenturen. Diese müssen zuerst von der Schule und dem Kinderarzt genehmigt werden. Sie können der Jugendpflege postalisch oder eingescannt per Mail (siehe Kontakt) zur abschließenden Prüfung und Bewilligung zugehen.