Kfz-Zulassung online
Viele Zulassungsvorgänge können Sie online und damit bequem von zu Hause erledigen. Mit „I-KFZ Stufe 3“ haben Sie jetzt die Möglichkeit, Fahrzeuge online an-, um- oder abzumelden – ohne Weg- und Wartezeiten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
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Die häufigsten Fragen zur Kfz-Zulassung online
Welche Zulassungsvorgänge sind online möglich?
Sie können Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
Einige der genannten Vorgänge werden „vollautomatisiert“ bearbeitet. Das bedeutet, dass Ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.
In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein „Sofortiges Losfahren“ nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden. Die Fahrzeugdokumente und Plaketten werden von uns per Einschreiben verschickt, kalkulieren Sie daher auch einige Tage Wartezeit für den Postversand ein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Funktionen nutzen zu können?
- Sie sind im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein zertifiziertes Lesegerät oder ein Endgerät mit installierter „AusweisApp2“ (gilt nicht für Abmeldungen). Ihren Hauptwohnsitz haben Sie im Landkreis Lüneburg. Außerdem müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto im Online-Portal angelegt haben.
AusweisApp2 - Sie nehmen am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) teil.
- Für alle Gebrauchtfahrzeuge gilt: Ihr Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind dann mit den erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes (Teil I: Rückseite, Teil II: Vorderseite) versehen. Außerdem müssen die Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP) noch gültig sei (gilt nicht für Abmeldungen).
- Für alle Neufahrzeuge gilt: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem verdeckten Sicherheitscode (Vorderseite) versehen sein. Außerdem muss ihr Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzen. Die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung müssen im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sein - das ist leider noch nicht bei allen Fahrzeugherstellern der Fall.
- Für alle Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen (Halterwechsel) benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Außerdem verfügen Sie über ein SEPA-fähiges Girokonto, von welchem die Kraftfahrzeugsteuer abgebucht werden kann.
- Für alle Abmeldungen sowie Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel gilt: auf ihren Kennzeichenschildern befinden sich Stempelplaketten, die mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sind. Alle nach dem 01.01.2015 verklebten Plaketten haben diese Codes.
- Sie haben keine Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und auch keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände (gilt nicht für Abmeldungen).
- Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Online-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
- Es können nur „Allgemeine Kennzeichen“ beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.
- Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
- Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?
Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen und Erklärvideos auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.