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Ausnahmegenehmigungen

In der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung ist unter anderem das Verhalten im Straßenverkehr festgelegt. Dazu zählt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Viele Einzelfälle sind nicht durch die vorgegebenen Verordnungen abgedeckt und bedürfen daher einer individuellen Genehmigung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich sehr gerne an uns.

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Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Frau Mindt
04131 26-1556E-Mail senden
Gebäude 5, Zimmer 4d
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Gienke
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Gebäude 5, Zimmer 4d

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