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Ausnahmegenehmigungen

In der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung ist unter anderem das Verhalten im Straßenverkehr festgelegt. Dazu zählt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Viele Einzelfälle sind nicht durch die vorgegebenen Verordnungen abgedeckt und bedürfen daher einer individuellen Genehmigung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich sehr gerne an uns.

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+49 4131 26 - 1556+49 4131 26 - 2556E-Mail senden
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