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Elbufer bei Bleckede Richtung Amt Neuhaus.
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Elbbrücke

Der Bau einer festen Elbquerung gehört zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten im Landkreis Lüneburg. Das Projekt geht zurück bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus und Teilen der Stadt Bleckede in den Landkreis. Der Standort für die Brücke ist zwischen Darchau in der Gemeinde Amt Neuhaus und Neu Darchau in der Samtgemeinde Elbtalaue vorgesehen.
Die Planunterlagen können unter

 https://entera9.de/224_darchau

eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig.

Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

SBU Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Jens-Michael Seegers
Leiter SBU
04136 35195-68E-Mail senden
Büro des Landrats
Ullrich Mansfeld
Pressesprecher
04131 26-1280E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A, Zimmer 24
Büro des Landrats
Dominik Gerstl
Pressesprecher
04131 26-1315E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A, Zimmer 24

Hier finden Sie die aktuellen Mitteilungen

Planungen zur Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau

Am 24. September 2018 hat der Kreistag beschlossen, das Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke aufzunehmen. Grund für diese Entscheidung: Das Land Niedersachsen hat die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben. Dadurch ergeben sich für den Landkreis Lüneburg bessere Finanzierungsmöglichkeiten. Nach überschlägigen Schätzungen aus dem Jahr 2015 liegen die Kosten für die Elbbrücke bei rund 65 Millionen Euro. 75 Prozent davon (das bedeutet 46 Millionen Euro) hat das Land Niedersachsen zugesagt und schriftlich bestätigt. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist auch, die entstehenden Kosten konkreter und aktueller benennen zu können. 

Verkehrszählung und -befragung

70 Mitarbeitende eines beauftragten Gutachterbüros haben im September 2021 an verschiedenen Punkten die Verkehrsströme genauer unter die Lupe genommen. Sie wollten nicht nur wissen, wie viele Fahrzeuge die Elbe zwischen Lauenburg und Dömitz überqueren, sondern auch warum und auf welcher Route. Die gesammelten Daten der etwa 6.000 Fahrzeuge sind Teil eines Verkehrsgutachtens, das im Auftrag des Landkreises erstellt wird. 

Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens dienen als Basis für das Schallschutzgutachten. Erste Untersuchungen ergaben bisher eine Lärmbelastung für wenige Gebäude im Bereich der neuen Trasse. Ein Schallgutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen.

Das Planfeststellungsverfahren 

Die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen hat der kreiseigene Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) zusammengestellt und hat den entsprechenden Antrag am 30. April 2024 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.

Öffentliche Auslegung

In einem nächsten Schritt werden die Unterlagen voraussichtlich im Sommer 2024 öffentlich an 18 Orten im Landkreis Lüneburg und den Nachbarlandkreisen ausgelegt und mögliche Einwendungen bewertet. Anschließend wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Erst wenn dieser bestandskräftig ist, also auch mögliche Klageverfahren abgeschlossen sind, kann die Finanzierung verbindlich geklärt werden. Schließlich entscheidet der Kreistag über den Bau der Elbbrücke.

Mögliche Brückenkonstruktionen

Als Vorzugsvarianten für das Stromfeld über die Elbe sehen die Planer derzeit das Model einer Stabbogenbrücke vor, wie sie beispielsweise in Dömitz oder Tangermünde zu finden ist.

Die favorisierte Planungsvariante...

...ist eine Stabbogenbrücke, wie sie auch in Dömitz an der Elbe zu sehen ist.

Die zweite Planungsvariante

Als Alternative wurde eine Schrägseilbrücke genannt, vergleichbar mit den Elbebrücken in Schönebeck oder in Niederwartha bei Dresden. 

Die häufigsten Fragen zur Elbbrücke

Was sind die Argumente für den Brückenbau?

Für viele Menschen im Amt Neuhaus und im gesamten Landkreis Lüneburg wäre eine feste Elbquerung wichtig.

Für viele Menschen im Amt Neuhaus und im gesamten Landkreis Lüneburg wäre eine feste Elbquerung wichtig. Hier die wichtigsten Argumente kurz zusammengefasst:

  • Erst mit dem Brückenbau wäre die Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus vollendet und gleiche Lebensverhältnisse im Landkreis Lüneburg gewährleistet.
  • Ohne feste Elbquerung sind die Menschen auf die Fähren in Neu Darchau und Blecekde angewiesen. Diese fallen aber häufiger aus: Bei Hochwasser, extremem Niedrigwasser, Eisgang und Reparaturarbeiten. In den vergangenen fünf Jahren waren dies insgesamt rund 70 Tage.
  • Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Anbindung ins eigene Bundesland Niedersachsen ist ohne feste Elbquerung erschwert: Die Kreisstadt Lüneburg mit Verwaltung, Theater und vielen weiteren Angeboten ist ebenso wie Arbeitgeber auf der jeweils anderen Elbseite nur zu den Fährzeiten gut erreichbar.
  • Ohne feste Elbquerung haben Handwerksbetriebe und Landwirte an der Elbe einen Nachteil: Sie müssen die Fahrt mit der Fähre bezahlen, gleichzeitig müssen sie bei Ausfall der Fähren weite Umwege und Fahrzeiten in Kauf nehmen und im Preis einkalkulieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die für ihren Schulbesuch die Elbe queren, müssen bei Ausfall der Fähre z. B. bei Hochwasser große und zeitaufwendige Wege in Kauf nehmen. Es wird daher aufgrund des kürzeren Schulwegs oft eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt. Das führt zu Schwierigkeiten: Ferienzeiten innerhalb der Familien sind unterschiedlich, der Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule erschwert.

Was sind die Herausforderungen für das Projekt?

Für den Bau der Brücke müssen - wie bei jedem Großprojekt - mehrere schwierige Fragestellungen gelöst werden. 

Für den Bau der Brücke müssen - wie bei jedem Großprojekt - mehrere schwierige Fragestellungen gelöst werden. Dafür wird ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Die größten Herausforderungen kurz zusammengefasst.

- Die Elbquerung liegt im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Um den Artenschutz zu gewährleisten und die einzigartige Natur in dieser Region zu erhalten, lässt der Landkreis Lüneburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen.

- Die Brücke und die zuführenden Straßen liegen auf der linkselbischen Seite in der Samtgemeinde Elbtalaue im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Landkreis Lüneburg hat mit diesen Kommunen den so genannten Brückenvertrag geschlossen, in dem bereits viele Fragen geregelt sind.

- Nicht alle Menschen, die dort leben, sind mit dem Bau einer Brücke dort einverstanden. Sie erhielten und erhalten im Laufe der Planungen immer wieder Gelegenheit, im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus Stellung zu nehmen.

- Die Kosten für den Bau und später den Unterhalt der Brücke werden hoch sein. Der Landkreis Lüneburg hat daher starke Partner wie das Land Niedersachsen mit Fördermitteln ins Boot geholt und bemüht sich um weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Was ist die Landesplanerische Feststellung?

Die landesplanerische Feststellung beruht auf einer komplexen Abwägung vieler Aspekte. 

Im Sommer 2015 hatte der Kreistag beschlossen, kein Planfeststellungsverfahren für eine Elbbrücke bei Neu Darchau zu beginnen. Die  landesplanerische Feststellung als Schlusspunkt des Raumordnungsverfahrens liegt nun vor.

In der landesplanerischen Feststellung wurde untersucht, wo der Verkehr am besten entlang geführt werden sollte – nicht die Notwendigkeit einer Brücke an sich oder der Standort Darchau / Neu Darchau. Neben den verschiedenen Trassenvarianten wurden auch der Naturschutz und der Schutz der Bevölkerung unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Beim Bau einer Brücke wäre eine Umfahrung des Ortes Neu Darchau die beste Lösung, Deich und Ortsumfahrung müssten abschnittsweise auf einer gemeinsamen Linie liegen, die Planungen also miteinander verschmelzen. Eine solche Ortsumfahrung hatte die Kreisverwaltung 2005 / 2006 im ersten Planfeststellungsverfahren aus Kostengründen abgelehnt – gegen den Vorschlag der Gemeinde Neu Darchau. Die Gemeinde klagte und gewann 2007 vor dem Oberverwaltungsgericht.

Die landesplanerische Feststellung beruht auf einer komplexen Abwägung einer Vielzahl von Aspekten. Im Biosphärenreservat stehen Umweltbelange ganz oben auf der Prioritätenliste. Nach dem Elbehochwasser 2013 hat der geplante Hochwasserschutz für Neu Darchau die Planung stark beeinflusst. Dieser Hochwasserschutz und der Schutz der Menschen gaben den Ausschlag, den Verkehr nicht durch die Ortslage Neu Darchau zu führen, sondern eine alternative Trasse zwischen den Orten Neu Darchau und Katemin hindurch zu wählen. Eine Umsetzung wäre rechtlich nur möglich, wenn auf Umweltbelange durch umfangreiche Schutzmaßnahmen Rücksicht genommen würde, die in der landesplanerischen Feststellung benannt werden. Die nun veröffentlichte landesplanerische Feststellung hat eine Geltungsdauer von zehn Jahren.

Was ist das Raumordnungsverfahren?

Das Raumordnungsverfahren prüft mögliche Auswirkungen einer festen Elbquerung.

Um die raumordnerischen Auswirkungen einer festen Elbquerung zu prüfen, führt der Landkreis Lüneburg als zuständige Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren durch. Hierbei werden die Auswirkungen einer Elbbrücke in verschiedenen Trassenvarianten unter anderem auf die Verkehrsentwicklung, Immissionen, Natur und Landschaft sowie regionalwirtschaftliche Bedeutung bewertet.

Für das Raumordnungsverfahren wurden folgende Analysen erstellt

  • Verkehrsuntersuchung
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • FHH-Verträglichkeitsprüfung
  • Schallausbreitungsberechnung
  • Schalltechnische Prognose zum Baulärm
  • Handlungskonzept Neu Darchau
  • Regionalwirtschaftliche Auswirkungen der neuen Elbbrücke bei Neu Darchau

Der Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegen §15 Abs.1 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sowie §9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) zugrunde.

Rechtsnatur und Ziel:

Das Raumordnungsverfahren ist ein übergeordnetes Verfahren. Es schließt mit der landesplanerischen Feststellung ab. Diese erklärt, ob das Vorhaben  mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, welche raumordnerischen und Umweltauswirkungen es hat und wie es unter raumordnerischen Gesichtspunkten durchgeführt werden soll.

Sie bindet die öffentlichen Planungsträger und sonstige öffentliche Stellen, nicht aber den einzelnen Bürger.

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