Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Ein Jäger mit einem Fernglas schaut in die Landschaft.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Wildunfall mit Schwarzwild

Sie sind Jägerin oder Jäger und in Ihrem Revier ist ein Unfall mit Schwarzwild passiert? Wir erklären, was jetzt wichtig ist.

Alle Informationen auf einem Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Geschäftszimmer
04131 26-1413E-Mail senden
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // EG

Die wichtigsten Antworten zum verendeten Stück Schwarzwild infolge eines Wildunfalls

  • Sie dürfen sich das Stück aneignen.
  • Auf öffentlichen Straßen, die nicht zu einem Jagdbezirk gehören, können sich die jagdausübungsberechtigten Personen der beiderseits angrenzenden Jagdbezirke, jeweils bis zur Mitte der Straße, getötetes, krankes, verletztes und verendetes Wild aneignen, § 8 S. 1 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG).
  • Da es sich um Fallwild handelt, müssen Sie das Stück beproben.
  • Sie dürfen das Stück nicht in den Verkehr bringen. Es muss verworfen werden.
  • Stücke, die im Straßenraum liegen, werden von Ihnen oder - nach Auftrag - vom Straßenbaulastträger entsorgt.

Und noch eine Empfehlung der Jagdbehörde: Wenn Sie die Entsorgung des Stückes Schwarzwild veranlassen, das im Straßenraum liegt, bleibt es bis zur Entsorgung noch einige Zeit vor Ort liegen. Um mehrfache Meldungen bei der KLL möglichst zu vermeiden, empfehlen wir daher, das Stück gut sichtbar zu markieren, zum Beispiel mit einem farbigen Band oder Sprühfarbe.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Nutztiere und Tierhaltung

Jagd

Ordnungswidrigkeiten

Geldwäsche-Prävention

Grundstücksverkehr

Schwarzarbeit

Prostituiertenschutz

Waffenangelegenheiten