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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, betroffen sind Haus- und Wildschweine.

Aktueller Hinweis: Die Beprobungspflicht für gesund erlegte Wildschweine im Gebiet des Landkreises Lüneburg ist zum 01.11.2023 aufgehoben worden. Die Afrikanische Schweinepest grassiert weiterhin in Teilen Brandenburgs und Sachsens. In Mecklenburg-Vorpommern konnte jene getilgt werden. Eine Beprobungs-/Untersuchungspflicht besteht weiterhin für auffällig/krank erlegte Stücke sowie für tot aufgefundene Wildschweine (Fall- und Unfallwild). Diese Tier sind Indikatortiere für die Einschleppung der Seuche in die Wildpopulation.

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Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ursprünglich in Afrika beheimatete Seuche, die nur Wild- und Hausschweine befällt. Es handelt sich um eine ansteckende Erkrankung, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, sie können sich nicht anstecken. Da eine Ansteckung vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe erfolgt, breitet sich die Infektion oftmals nur sehr langsam aus. Dabei reichen jedoch sehr geringe Blutmengen für eine Ansteckung aus. Die Infektion der Schweine erfolgt in Europa über direkten Tierkontakt oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Einstreu oder Futtermittel. Die Übertragung durch virushaltige Lebensmittel und Speisereste spielt ebenfalls eine große Rolle. Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und kann klinisch nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) unterschieden werden.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Afrikanische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko! Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar!

Informationen für Jägerinnen und Jäger zur Desinfektion

Das ASP-Virus vermehrt sich im Blut infizierter Tiere und wird sowohl direkt über Tierkontakte als auch indirekt (zum Beispiel über Blut, Kot, Körperflüssigkeiten und Gewebereste) übertragen. In der Umwelt sowie in Jagdtrophäen und Lebensmitteln – zum Beispiel Schinken und unzureichend erhitzter Wurst – kann es über mehrere Monate infektiös bleiben. Das Virus ist in einem weiten Temperatur- und pH-Bereich überlebensfähig - es ist u.a. unempfindlich gegen Frost, kurzzeitiges Erhitzen, Pökeln und Räuchern.

Bitte beachten Sie daher folgende Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionshinweise:

  • Jagdkleidung: waschbar (60°C),
  • Schutzkleidung: stabile Einmaloveralls,
  • Handschuhe: Einmalhandschuhe oder Mehrweghandschuhe   (müssen bei 60°C waschbar sein),
  • Schuhe/Stiefel: desinfizierbar,
  • Wild-Bergung: Bergung in einem dichten Behältnis (Wildwanne, Wildschlitten oder ähnliches),
  • Wild-Transport: Transport im Fahrzeug oder Anhänger in einem auslaufsicheren Behältnis (ggf. Transport durch Andere),
  • nach der Jagd: sämtliche Gerätschaften, Behältnisse und Fahrzeuge sind zu reinigen und zu desinfizieren (Fahrzeugsitze mit abwaschbaren Schonbezügen und Gummimatten im Fußraum ausstatten), Kleidung/Handschuhe bei 60°C waschen, Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks,
  • Jagdhund: reinigen (feuchte Reinigung/Shampoonieren des Fells und der Pfoten).

Grundsätzlich gilt: Kontamination von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen mit Blut von Schweinen vermeiden. Bei Arbeiten mit erlegtem Schwarzwild, Fallwild bzw. (potenziell) infektiösen Materialien möglichst Einmalhandschuhe tragen.

Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (zum Beispiel Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Auch kleinste Spritzer von Blut, Kot und Körperflüssigkeiten sowie Gewebereste sind gründlich zu entfernen.

Dies gilt für Schuhe, Bekleidung, Jagdausrüstung ebenso wie zum Beispiel für Hundedecken und Lappen, Werkzeuge und Wildwannen. Bitte nutzen Sie ausschließlich geprüfte Desinfektionsmittel (siehe DVG-Liste für behüllte Viren). Besondere Vorsicht gilt bei Blut- und Geweberesten. Darin kann das ASP-Virus lange ansteckend bleiben; schon kleinste Tröpfchen reichen für eine Infektion. Auch die Erde, zum Beispiel von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein.

Das Verfüttern von Speiseabfällen an Wild- und Hausschweine kann Erkrankungen auslösen.

Die häufigsten Fragen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Was sind besondere Gefahren der Einschleppung der ASP aus den betroffenen Regionen?

  • Lebensmittel, die Schweinefleisch oder Wildschweinefleisch enthalten, welches nicht erhitzt wurde
  • Teile von Schweinen oder Wildschweinen (zum Beispiel Häute, unbehandelte Jagdtrophäen)
  • Gegenstände und Fahrzeuge, die Kontakt zu Schweinen oder Wildschweinen hatten (zum Beispiel Kleidung, Jagdwaffen),
  • Lebende Schweine oder Wildschweine, die sich bereits mit der Virusinfektion angesteckt haben.

Personen, die aus betroffenen Regionen zu uns kommen oder diese besuchen, müssen unbedingt auf die Gefahren der Verbreitung der ASP hingewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor einer Reise, insbesondere vor einer Jagdreise, über den Tierseuchenstatus, wenn Sie Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen haben werden.

Was können Schweinehalter gegen die ASP tun? 

Bei der Verhinderung der Einschleppung und ggf. der Verschleppung der Seuche kommt der Einhaltung strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung eine ganz entscheidende Rolle zu. Alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind daher eindringlich aufgerufen, sich strikt an die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu halten, um einen Eintrag der ASP von Wildschweinen in unsere Hausschweinebestände zu verhindern:

  • Speise- oder Küchenabfälle grundsätzlich nicht an Haus- oder Wildschweine verfüttern
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb einhalten (zum Beispiel Zugangsbeschränkungen zu den Ställen; betriebseigene Schutzkleidung; Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Schädlings-/ Schadnagerbekämpfung)
  • Strikte Unterbindung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (zum Beispiel wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • Freilandhaltungen sind besonders gefährdet
  • Hinweise für Jäger (siehe gesondertes Merkblatt)
  • Frühzeitige Ausschluss-Diagnostik
  • Teilnahme am Früherkennungsprogramm

Insbesondere, wenn Sie auch Jägerin oder Jäger sind, beachten Sie dringend folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung.
  • Nicht mit Jagdbekleidung, Jagdausrüstung und Jagdhund den Stall betreten oder mit Schweinehaltern in Kontakt kommen.
  • Nach der Jagd den Stall erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel betreten.
  • Striktes Fernhalten von lebenden aber auch erlegten Wildschweinen vom Betrieb.
  • Kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen.

Sofern Sie Ihre Schweine in Freiland- oder Auslaufhaltungen halten, richten Sie bitte eine tierschutzkonforme Aufstallungsmöglichkeit für den Fall einer Untersagung der Freiland- und Auslaufhaltungen ein und halten diese bereit.

Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit lassen Sie bitte unbedingt frühzeitig durch Ihren Hoftierarzt Proben entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest im Labor durchführen. Eine frühzeitige Erkennung trägt wesentlich dazu bei, ein Seuchengeschehen rasch einzudämmen und viele Betriebe von der Seuche zu verschonen.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt "Informationen für Landwirte und Schweinehalter" (siehe Downloads).

Was können Revierinhaber*innen und Jäger*innen gegen die ASP tun? 

Insbesondere auch Revierinhaber und -inhaberinnen, Jagdgäste und Hundeführer und -führerinnen mit Jagdeinsätzen außerhalb des Landkreises sind aufgerufen, alle Hygienemaßnahmen zu beachten. Geschossenes Schwarzwild aus anderen Landkreisen sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische Schweinepest in den Landkreis gebracht werden. Außerdem dürfen keinesfalls Reste von Schwarzwild aus fremden Revieren im eigenen Revier entsorgt werden, sondern sind der Tierkörperbeseitigung zu zuführen.

Darüber hinaus sind alle Auffälligkeiten in Schwarzwildbeständen, wie zum Beispiel vermehrtes Fallwild, sofort dem Veterinäramt beziehungsweise der Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg zu melden. Zudem ist es wichtig, dass die Jägerschaft alle Maßnahmen zur Früherkennung, wie etwa die Beprobung von Todfunden und krank erlegtem Schwarzwild, konsequent anwendet. Besondere Vorsicht gilt auch nach Kontakt mit Wildschweinen für Jägerinnen, Jäger und Hunde. Sie sollten anschließend insbesondere nicht ohne geeignete Hygienemaßnahmen in Kontakt mit Hausschweinen kommen.

Wie hat sich die ASP bislang in Deutschland ausgebreitet?

Die Afrikanische Schweinepest wurde am 15.07.2021 erstmals auch in Hausschweinebeständen in Deutschland festgestellt. Betroffen waren Betriebe in den bereits von ASP beim Wildschwein betroffenen Regionen in Brandenburg, aber auch Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen. Die Ausbrüche konnten getilgt und die Restriktionsgebiete aufgehoben werden.

Bei Wildschweinen wurde die Afrikanische Schweinepest in Deutschland erstmals bereits am 10.09.2020 festgestellt. Der erste Nachweis erfolgte in Brandenburg, im Landkreis Spree-Neiße, unweit der deutsch-polnischen Grenze. Inzwischen wurde die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in weiteren Gebieten in Brandenburg und Sachsen nachgewiesen. Um die betroffenen Gebiete wurden Sperrzonen eingerichtet. Ein Teil der Gebiete in Brandenburg ist nicht mehr direkt von der Seuche betroffen, d.h. einige Kernzonen konnten in Überwachungsgebiete überführt werden.

Am 24.11.2021 wurde darüberhinaus die ASP auch in Mecklenburg-Vorpommern bei einem verendeten Wildschwein nachgewiesen. Hier gelang es, die Seuche zu tilgen. Die Restriktionszonen dort sind aufgehoben worden.

Wo finde ich zusätzliche Informationen zur ASP?

Um sich umfassend über die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu informieren, empfehlen wir folgende Quellen

Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes

"Jagd in Niedersachsen" des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbruacherschutz

Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Diese Internetseiten bieten einen guten Überblick zum Thema Afrikanische Schweinepest und stellen Dokumente zur Verfügung, etwa zu jagdlichen Maßnahmen.

Auf der Seite „Jagd in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie unter anderem rechtliche Vorschriften, Corona-Hinweise und auch den Praxisleitfaden  Der kontrollierte Fang von Schwarzwild als ergänzende Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Unser Tipp: Abonnieren Sie den  Newsletter des Deutschen Jagdverbandes. Im Newsletter erhalten Sie wöchentlich den aktuellen Stand zum ASP-Geschehen in Deutschland.

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?

Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung!

  1. Nicht mit Jagdbekleidung, Jagdausrüstung und Jagdhund den Stall betreten oder mit Schweinehaltern in Kontakt kommen,
  2. Nach der Jagd den Stall erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel betreten,
  3. Striktes Fernhalten von lebenden aber auch erlegten Wildschweinen vom Betrieb,
  4. Kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen.

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