Führerscheine, Fahrerkarten & Co.
Die Führerscheinstelle bearbeitet alle Anliegen rund um das Führerscheinwesen. Hier werden u. a. Führerscheine - auch solche für die Reise und die zur Personenbeförderung -, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweise ausgestellt. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.
Alle Infos einfach zu sehen.
Wir helfen Ihnen weiter!
Wann erreichen Sie uns?
Termine werden nicht vergeben.
Möchten Sie Ihr Anliegen nicht vor Ort klären, erreichen Sie die fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de am besten per E-Mail. Bitte geben Sie zu Ihrem Anliegen immer Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum an.
Sie wohnen in der Samtgemeinde Bardowick oder der Gemeinde Amt Neuhaus und haben noch einen alten, vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein, den Sie tauschen müssen? Dann können Sie den Neuen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Informationen zu den Öffnungszeiten erfragen Sie bitte direkt dort.
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Hinweise zur Erreichbarkeit
Telefonisch ist die Führerscheinstelle aufgrund der hohen Besucher- und Antragszahlen nur eingeschränkt erreichbar. Das gilt insbesondere während der Öffnungszeiten. Richten Sie Ihr Anliegen -mit Ihrem vollen Namen und Geburtsdatum- daher gerne per E-Mail an die fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de.
Auch wenn es vielleicht länger dauert: Ihre Anfrage wird beantwortet. Sehen Sie bitte von wiederholten Anfragen ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die häufigsten Fragen zum Führerschein
Ich bin verzogen und benötige eine Karteikartenabschrift - was muss ich tun?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de zum Stichwort Karteikartenabschrift mit folgenden Angaben zu Ihrer Person:
- Familienname und ggf. der (Geburts-) Name, auf den Ihr Führerschein ausgestellt ist
- Vorname
- Geburtsdatum
- Zuständige Behörde (Führerscheinstelle/Straßenverkehrsamt Ihres jetzigen Wohnortes)
Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Behörde übersandt. Sie erhalten keine Nachricht.
Muss ich meinen Führerschein tauschen und wenn ja, bis wann?
Bis zum 19.01.2033 müssen EU-weit alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der „Neue“ erhält dann das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Außerdem sollen Fälschungen erschwert werden.
Der Umtausch verläuft in Deutschland gestaffelt nach Jahrgängen. Sie können Ihren Führerschein aber gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach umtauschen.
Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich seine Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Tausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Alle vor 1953 geborenen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann der Führerschein umzutauschen ist:
Ausstellungsjahr | Tausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet.
Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein-Tausch?
Diese Unterlagen sind der Führerscheinstelle für den Umtausch vorzulegen:
- Ihr gültiger Personalausweis
Alternativ: Sonstiges Ausweisdokument mit einer aktuellen Meldebescheinigung - ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihr alter Führerschein
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, Sie müssen bitte persönlich zur Führerscheinstelle kommen.
Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nur verbunden, wenn Sie gleichzeitig Ihre LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklasse verlängern möchten. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der dafür erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der anfallenden Gebühren.
Welche Unterlagen brauche ich für andere Anliegen in der Führerscheinstelle, z. B. für eine Fahrerkarte oder einen Führerschein für die Reise?
In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.
Welche Fotos nehmen Sie für den Führerschein-Antrag an? Sind Foto-Aufnahmen vor Ort möglich?
Es wird ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt. Sie können es mitbringen oder uns per E-Mail schicken. Denken Sie bitte daran, Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum mit anzugeben.
Wenn Sie noch kein Foto haben ist es möglich, es hier in der Führerscheinstelle aufzunehmen. Die Aufnahme kostet 6,50 €. Das Bild steht dann ausschließlich digital zur Verfügung. Sie erhalten kein Exemplar.
Was kostet der neue Führerschein?
Der Umtausch des alten, unbefristet gültigen Führerscheins kostet 33,00 Euro, inklusive "Direktversand". Das bedeutet, dass Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt wird.
Eine Übersicht der Gebühren, die für andere Anliegen anfallen, finden Sie in den Downloads.
Was geschieht mit meinem alten Führerschein?
Ihren „Alten“ dürfen Sie behalten.
Der Papier-Führerschein erhält einen Eindruck, der bestätigt, dass Sie einen neuen Führerschein beantragt haben und dass der alte Führerschein nach einigen Wochen seine Gültigkeit verliert. Auch alte Kartenführerscheine werden mit einer Befristung versehen. Den neuen Führerschein erhalten Sie dann bequem per Post.
Darf ich noch fahren, wenn ich meinen Führerschein zu spät umtausche?
Pkw und Motorräder dürfen Sie weiterhin fahren, auch wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Die jeweilige Befristung bezieht sich nur das Führerscheindokument. Sie betrifft nicht Ihre Fahrerlaubnis an sich.
Als Fahrer begehen Sie aber eine Ordnungswidrigkeit und müssen im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld (10 Euro) rechnen.
Benötige ich einen Termin bei der Führerscheinstelle?
Besuchen Sie die Führerscheinstelle einfach zu den aktuellen Öffnungszeiten. Termine werden nicht vergeben.