Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Mehrere Geldscheine, darauf ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Förderprogramm zum Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum

Der Landkreis Lüneburg gewährt nach dieser Richtlinie Zuwendungen für Bauberatungen sowie für Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um in leerstehenden Gebäuden in den Ortskernen eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Damit sollen Dörfer in ihrer Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort gestärkt und einer Abwanderung und einer Verödung der Dörfer entgegengewirkt werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
Inga Karina Masemann
04131 26-1374E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang C - Zimmer 4

Hier finden Sie wichtige Downloads:

pdf | 0.23 MB
pdf | 0.01 MB
pdf | 0.64 MB

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer eines förderfähigen Objektes im Geltungsbereich. Objekt der Förderung ist die ungenutzte Bausubstanz von genehmigten Gebäuden, die einer neuen, zulässigen Wohn-, oder Gewerbe- oder öffentlichen Nutzung zugeführt werden. Bei abgängiger Bausubstanz kann im Einzelfall auch ein Ersatzgebäude gefördert werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung