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Ein Kind spielt mit Bauklötzen.
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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
  • oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Hinweis: Sollten Sie und insbesondere Ihr Kind im Stadtgebiet wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Lüneburg.                          

Alle Informationen auf einen Blick

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Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Hb - L + T + W
04131 26-1539E-Mail senden
Jugend und Familie
Frau Seegers
M - R
04131 26-1432E-Mail senden
Jugend und Familie
Nancy Koschella
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Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 10 // EG
Jugend und Familie
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nur telefonisch.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für Beurkundungen vereinbaren Sie bitte immer einen Termin!

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