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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
- oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
- oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Hinweis: Sollten Sie und insbesondere Ihr Kind im Stadtgebiet wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Lüneburg.
Für die Beantragung der Ausstellung einer Negativbescheinigung finden Sie unten, im Reiter Downloads, den entsprechenden Antrag.
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