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Ein Kind spielt mit Bauklötzen.
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Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
  • oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Hinweis: Sollten Sie und insbesondere Ihr Kind im Stadtgebiet wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Lüneburg.                          

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Jugend und Familie
Nicole Germ
Zuständigkeit nach Nachname: S + Z
+49 4131 26 - 1531+49 4131 26 - 2531E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Zuständigkeit nach Nachname: H-L + T-Y
+49 4131 26 - 1539+49 4131 26 - 2539E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Jugend und Familie
Nancy Koschella
Zuständigkeit nach Nachname: A-G
+49 4131 26 - 1250+49 4131 26 - 2250E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Jugend und Familie
Heike Seegers
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+49 4131 26 - 1432+49 4131 26 - 2432E-Mail senden

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
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Freitag
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Montag, Mittwoch und Freitag nur telefonisch.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung.

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