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Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit dauerhaften geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen werden ergänzend zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger (wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jobcenter) Hilfen angeboten. Das gilt auch für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Landkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Franziska Lotz
Zuständigkeit nach Nachname: A, Su - Z
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1572+49 4131 26 - 2572E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Alena Jansen
Zuständigkeit nach Nachname: B - Bq, Mey - Mn
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1628+49 4131 26 - 2628E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Maik Koch
Zuständigkeit nach Nachname: Br - D
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1410+49 4131 26 - 2410E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Linda Czerwinski
Zuständigkeit nach Nachname: E, Mo - Or
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1896+49 4131 26 - 2896E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Zuständigkeit nach Nachname: F - Ha
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1544+49 4131 26 - 2544E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Zuständigkeit nach Nachname: Hb - Ko
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1584+49 4131 26 - 2584E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Katrin Kästner
Zuständigkeit nach Nachname: Kr - Mex
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1714+49 4131 26 - 2714E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Matthias Schmidt
Zuständigkeit nach Nachname: Os - Sas
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1317+49 4131 26 - 2317E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Zuständigkeit nach Nachname: Sat - St
Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1411+49 4131 26 - 2411E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Senioren und Behinderte
Yannik Wilhus
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Empfänger von Eingliederungshilfe
+49 4131 26 - 1270+49 4131 26 - 2270E-Mail sendenDies sind unsere Leistungen:
Wann erreichen Sie uns?
Montag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Eingliederungshilfe
Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Durch die Eingliederungshilfe sollen die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).