Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Für erwachsene Menschen mit dauerhaften geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen werden ergänzend zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger (wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jobcenter) Hilfen angeboten. Das gilt auch für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
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Eingliederungshilfe
Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Durch die Eingliederungshilfe sollen die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Kinder und Jugendliche wenden sich bitte an das Jugendamt - Fachgebiet Teilhabe für Kinder und Jugendliche