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In Siegerpose reichen sich ein Mann im Rollstuhl und ein anderer Mann die Hände. Sie sind auf einem Hügel vor der untergehenden Sonne.
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Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Für erwachsene Menschen mit dauerhaften geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen werden ergänzend zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger (wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jobcenter) Hilfen angeboten. Das gilt auch für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Senioren und Behinderte
Carolin Pahl
Senioren und Behinderte
04131 26-1424E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Alena Jansen
Senioren und Behinderte
04131 26-1628E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Annika Kellinghusen
Senioren und Behinderte
04131 26-1906E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Franziska Lotz
Senioren und Behinderte
04131 26-1572E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Senioren und Behinderte
04131 26-1544E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 214 // 3
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Senioren und Behinderte
04131 26-1584E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Bianca Peters
Senioren und Behinderte
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Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Matthias Schmidt
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04131 26-1317E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Senioren und Behinderte
04131 26-1411E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 213 // 3
Senioren und Behinderte
Birgit Flock
Senioren und Behinderte
04131 26-1270E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 215 // 3
Behindertenbeirat Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Daniela Laudan
Vorsitzende des Behindertenbeirats
04131 309-3848E-Mail senden

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Eingliederungshilfe

Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Durch die Eingliederungshilfe sollen die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Kinder und Jugendliche wenden sich bitte an das Jugendamt - Fachgebiet Teilhabe für Kinder und Jugendliche

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