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In Siegerpose reichen sich ein Mann im Rollstuhl und ein anderer Mann die Hände. Sie sind auf einem Hügel vor der untergehenden Sonne.
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Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Für erwachsene Menschen mit dauerhaften geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen werden ergänzend zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger (wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jobcenter) Hilfen angeboten. Das gilt auch für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Senioren und Behinderte
Elena Lübberstedt
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: A - Bo, Mi - Or
04131 26-1628E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 210
Senioren und Behinderte
Annika Kellinghusen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Br - Ell
04131 26-1906E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 216
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Elm - G
04131 26-1544E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 215
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: H - Kol
04131 26-1584E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 216
Senioren und Behinderte
Ralf Brusch
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Kom - Mh
04131 26-1714E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 211
Senioren und Behinderte
Matthias Schmidt
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Os - Schad
04131 26-1317E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 211
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Schae - St
04131 26-1411E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 213
Senioren und Behinderte
Carolin Pahl
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Su - Z
04131 26-1424E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 210
Beirat für Menschen mit Behinderungen in Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Daniela Laudan
Vorsitzende des Behindertenbeirates
04131 309-3848E-Mail senden

Wann erreichen Sie uns?

Besuch nur nach Terminvereinbarung

Eingliederungshilfe

Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Durch die Eingliederungshilfe sollen die Folgen der Behinderung beseitigt oder gemildert werden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Kinder und Jugendliche wenden sich bitte an das Jugendamt - Fachgebiet Teilhabe für Kinder und Jugendliche

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