Schülerbeförderung
Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in §114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Für die Schülerbeförderung gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV).
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können gestellt werden. Die Kosten bis zum Erhalt der Karte müssen selbst gezahlt und können nicht erstattet werden.
###Die Umstellung der Schülertickets ohne Lichtbild ist der tariflichen Regelungen im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets geschuldet. Deswegen ist bei allen neuen Schülertickets der Hinweis hinterlegt, dass diese nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig sind. Daher genügt bei Schülertickets für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) zur Legitimation ein Schülerausweis oder vergleichbares. Liegt kein Lichtbildausweis vor, wird auf die Legitimation verzichtet. Die Prüfdienste sind darüber informiert.###
Die Schülertickets behalten ihren bisherigen Geltungsbereich und können nicht als Deutschlandticket (49 € Ticket) im ÖPNV genutzt werden.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Dies sind unsere Leistungen:
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Hier finden Sie weiterführende Links:
Wie kann ich ein Schülerticket beantragen?
Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf ein Schülerticket haben, können dies online beim Landkreis beantragen. Die Schülertickets werden anschließend über die Schulen ausgehändigt.
Bitte beachten Sie, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler folgende Mindestkilometer erreichen müssen:
- 1. bis 4. Klasse: mehr als 2 Kilometer
- 5. bis 6. Klasse: mehr als 3 Kilometer
- 7. bis 10. Klasse: mehr als 4 Kilometer und
- 11. bis 13. Klasse und BBS-Schulen: mehr als 5 Kilometer
Wer muss einen neuen Antrag stellen (falls die Karte weiterhin benötigt wird)?
zukünftige Schülerinnen und Schüler ...
- der 1. und 5. Klassen
- der 10. Klasse der Hauptschule Bleckede
- des Sek. II-Bereiches
- der Berufsbildenden Schulen (außer Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung)
- die bislang keine HVV-Card durch den Landkreis Lüneburg erhalten haben und unabhängig von der Klassenstufe durch Umzug oder Schulwechsel berechtigt sind, eine Karte zu beantragen.
Die Online-Anträge für Schülertickets und Ersatzkarten, Anträge auf Erstattung sowie weitere Anträge für das Schuljahr 2022/2023 können weiterhin gestellt werden (siehe unten).

Weitere Anträge
Online-Antrag Schülerticket
Bitte lesen Sie die Informationen, die im Online-Antrag zur Schülerzeitkarte ausgeführt werden, gründlich durch und folgen Sie den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt. Nach vollständiger Eingabe und Bestätigung des Antrages wird dieser dem Team der Schülerbeförderung weitergeleitet und für Sie bearbeitet.
Online-Antrag Ersatz HVV-Card
Für die Ersatzausstellung einer Schülerzeitkarte (z.B. bei Verlust oder Beschädigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.
Link zum Online-Antrag Ersatzkarte:
Antrag Änderung HVV-Card
Bitte nur ausfüllen, wenn bereits eine HVV-Card über den Landkreis Lüneburg ausgehändigt wurde und kein Verlust der HVV-Card vorliegt.
Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten
Antrag Mietwagenbeförderung
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.