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Die Spur eines Wildschweines im weichen Erdboden.
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Jagdausübung

Wann darf in Niedersachsen gejagt werden? Bis zu welchem Datum müssen die Abschusspläne und Abschusslisten beim Landkreis eingereicht werden? Gibt es eine Frist für die Meldung erlegter Kormorane? Was muss ich bei der Entsorgung von Wild oder Wildteilen beachten? Mehr Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 001

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Jagdzeiten, Abschlusspläne und -liste, Kormoranbejagung und Entsorgung von Wild(-teilen)

Jagdzeiten

Die aktuellen Jagdzeiten finden Sie im Bereich Downloads.

Abschusspläne

Um dem nach §1 BJagdG vorgegebenen Hegeziel nachkommen zu können, ist die Abschussplanung ein wichtiges Instrument. Durch die Regulierung des Wildes soll ein gesunder Wildbestand erhalten und Wildschäden vermieden werden. Die Abschussfreigabe wird den Biotopvoraussetzungen und dem jeweiligen Jagdrevier angepasst.
Bis zum 15. Februar ist der Abschussplan der Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg vorzulegen. Wenn Sie Mitglied einer Hegegemeinschaft sind, melden Sie die Abschusspläne an die Hegegemeinschaft. Wenn Sie kein Mitglied einer Hegegemeinschaft sind, dann müssen Sie die Abschusspläne eigenständig an die Jagdbehörde melden. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie den Hegerichtlinien des Landes nachkommen. Den Vordruck für die Abschusspläne finden Sie im Bereich Weblinks.

Abschussliste

Neben den Abschussplänen spielt die Abschussliste ebenfalls eine zentrale Rolle in der Jagdausübung. Jägerinnen und Jäger müssen stets eine aktuelle Liste über erlegtes Wild sowie Fallwild führen. Die Abschussliste muss ebenfalls bis zum 15. Februar eines jeden Jahres der Jagdbehörde vorgelegt werden. Sollte nach Abschluss der Liste bis zum Ende des Jahres noch Wild unberücksichtigt sein, übernehmen Sie dieses in die Abschussliste des folgenden Jahres. Den Vordruck für die Abschussliste finden Sie im Bereich Weblinks. Rechtsgrundlage: §21 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §25 Niedersächsisches Jagdgesetz

Kormoranbejagung

Nach der aktuellen niedersächsischen Kormoranverordnung sind Sie verpflichtet, die im Vorjahr erlegten Kormorane bis zum 15. Februar an den Landkreis Lüneburg zu melden. Den Meldebogen finden Sie unter dem Reiter Downloads. Die Niedersächsische Kormoranverordnung finden Sie unter den Weblinks.

Entsorgung von Wild und Wildteilen

Eine Information für Jägerinnen und Jäger vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur aktuellen Rechtslage finden Sie im Download-Bereich.

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