Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Ein Jäger marschiert einen Feldweg am Waldesrand mit seinem Gewehr entlang.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Jagdpachtvertrag

Die wenigstens Jägerinnen und Jäger besitzen einen Eigenjagdbezirk, daher ist der Abschluss eines Pachtvertrages über ein Jagdrevier die Regelform. Ein Jagdpachtvertrag muss der Jagdbehörde angezeigt werden. Dabei müssen die Jägerinnen und Jäger auch angeben, auf welchen anderen Flächen sie zusätzlich zur Jagd befugt sind. Die Jagdbehörde hat die Möglichkeit, den Antrag innerhalb einer Frist zu beanstanden, § 20 Niedersächsisches Jagdgesetz.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 001

Dies sind unsere Leistungen:

Alle Dienstleistungen

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Wie zeige ich einen Jagdpachtvertrag an?

Bei der Anzeige legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Jagdpachtvertrag, drei Ausfertigungen
  • Lageplan
  • Erklärung zum Jagdpachtvertrag
  • Informationen zum Jagdbezirk

Das Muster des Jagdpachtvertrages finden Sie auf der Internetseite der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., die weiteren Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

Der Jagdbezirk wird im GeoPortal des Landkreises Lüneburg erfasst. Mit der Suchfunktion können Sie den gewünschten Ort finden.

Die Informationen zum Jagdbezirk kann neben der Jagdbehörde die Kooperative Leitstelle Lüneburg einsehen. Im Rahmen des Jagdschutzes wird so bei Wildunfällen sichergestellt, dass die verantwortliche Person informiert wird, §30 Abs.3 Niedersächsisches Jagdgesetz.

Wenn Sie einen Jagderlaubnisschein für Ihr Jagdrevier ausgeben möchten, finden Sie ein Muster der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.  im Bereich Weblinks. Sie können auch bei der Jagdbehörde Vordrucke im Format des Jagdscheins anfordern.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Nutztiere und Tierhaltung

Jagd

Ordnungswidrigkeiten

Geldwäsche-Prävention

Grundstücksverkehr

Schwarzarbeit

Prostituiertenschutz

Waffenangelegenheiten