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Eine Jägerin beobachtet mit einem Fernglas ein Waldgebiet.

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Jagdbeirat

Im Bereich Jagd treffen eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen aufeinander. Um die Anliegen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Natur- und Waldschutzes zu vertreten, ist die Bildung eines Jagdbeirates gesetzlich vorgeschrieben, §37 Bundesjagdgesetz.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Kommissarische Fachdienstleitung Ordnung
04131 26-1223E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 001
Kreisjägermeister
Hans-Christoph Cohrs
Kreisjägermeister
04138 248E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 001

Der Jagdbeirat

Die Jagdbehörde hört den Jagdbeirat bei allen wesentlichen Entscheidungen an, insbesondere bei der Genehmigung von Abschussplänen, der Abrundung von Jagdbezirken und der Aufhebung von Schonzeiten.

Weitere Informationen zum Jagdbeirat des Landkreises Lüneburg finden Sie im Kreistagsinformationssystem - siehe im Bereich Weblinks.

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