Geflügelpest im Landkreis Lüneburg - Biosicherheitsvorgaben beachten
In einem Kleinstbetrieb in Amt Neuhaus ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Der Tierbestand wurde bereits vorsorglich getötet, und der Landkreis Lüneburg hat den Betrieb gesperrt. Das positive Untersuchungsergebnis wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übermittelt. Mittlerweile hat das Friedlich-Löffler-Institut (FLI) das Untersuchungsergebnis abschließend bestätigt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Infektion durch zurückkehrende Zugvögel wahrscheinlich, da derzeit Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Europa zurückkehren. Eine Aufstallungspflicht wird vorerst nicht angeordnet. Geflügelhalterinnen und -haltern steht es jedoch frei, in Gebieten mit hohen Wildvogelvorkommen ihre Tiere während des Vogelzugs vorsichtshalber aufzustallen.
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bestehenden hygienischen Biosicherheitsvorgaben konsequent einzuhalten. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe auch das Tragen von Schutzkleidung, das Reinigen und die Desinfektion von Gerätschaften sowie das Unterbinden von Besucherverkehr. Grundsätzlich gilt: Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden.
Weiterhin ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Im Falle von vermehrten Todesfällen, verringerter Futter- oder Wasseraufnahme, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme müssen Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen. Das FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" enthält hilfreiche Hinweise für Kleinbestände und Hobbyhaltungen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten werden diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) durchgeführt. Zudem werden erforderliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Bestandssperrungen, Impfanordnungen etc.
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Bedeutsame Tierseuchen
Bedeutsame Tierseuchen sind zum Beispiel Afrikanische Schweinepest (ASP), Europäische Schweinepest (ESP), Geflügelpest, Blauzungenkrankheit (BT), Aujeszkysche Krankheit (AK), Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD), Maul- und Klauenseuche (MKS), Tollwut, Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND) Amerikanische Faulbrut der Bienen, Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1) und Salmonellose.
Tierseuchen verhindern
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter*innen, sondern alle Bürger*innen einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein: Zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Informationen des LAVES
Informationen zu Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), siehe unter Weblinks.











